Gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten steht fest, dass von einem Tötungsdelikt auszugehen ist, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Bereits beim Auffinden der Leiche am 20. Dezember 2015 hatten erste Erkenntnisse auf ein Kapitalverbrechen hingedeutet.
Trotz umfangreicher Abklärungen würden die Strafverfolgungsbehörden vor einem Rätsel stehen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Täterschaft konnte bislang nicht ermittelt werden. Auch die näheren Tatumstände sind nicht geklärt.
Daher hat die Staatsanwaltschaft die Bevölkerung um ihre Mithilfe gebeten. Sie publizierte auch ein Foto des Opfers.