Das Urteil aus Strassburg: Im letzten Oktober hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz im Bereich der Unfallversicherung nicht zulässig ist. Die Gesetzgebung in der Schweiz würde den Anforderungen nicht genügen. Geklagt hatte eine Zürcherin, die ihre Privatsphäre durch die Observierung verletzt sah.
Die Meinung des Datenschützers: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, hat das Urteil aus Strassburg analysiert. Sein Fazit: Auch das Sozialhilfegesetz im Kanton Zürich stellt keine genügende Rechtsgrundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven dar. Die Art und Weise, wie überwacht werde, sei nicht deutlich genug beschrieben. Wenn Gemeinden weiterhin Privatdetektive einsetzen wollten, um mutmassliche Sozialhilfebetrüger zu überführen, müsste das Gesetz entweder auf kantonaler oder kommunaler Ebene angepasst werden.
Die Reaktion der Gemeinden: Die meisten Zürcher Gemeinden, die Sozialdetektive einsetzen, orientieren sich an der kantonalen Gesetzgebung.
Das hat eine Umfrage des Regionaljournals ergeben.
- Samuel Wüst, Sozialvorsteher von Illnau Effretikon: «Wenn etwas angepasst werden müsste, dann sicherlich mit einer kantonalen Regelung. Nicht dass alle Gemeinden selber etwas machen müssten. Da wäre der Aufwand dann viel zu gross.»
- Christian Meier, Sozialvorsteher von Schlieren: «Wir sehen derzeit keinen Handlungsbedarf und warten ab, was der Kanton unternimmt.»
- Hans-Peter Brunner, Sozialvorsteher von Horgen: «Wir müssen uns auf die Auskunft der Zürcher Regierung verlassen können.»
Im Kantonsrat ist eine Parlamentarische Initiative hängig, die eine Anpassung des Sozialhilfegsetzes fordert. Nicht auf eine kantonale Gesetzesänderung warten will die Stadt Zürich. Sie hat ihre Sozialdetektive zurückgepfiffen und will sie erst wieder einsetzen, wenn die eigene Gemeindeordnung angepasst worden ist.
Die Haltung der Zürcher Regierung: Der zuständige Regerierungsrat Mario Fehr ist der Ansicht, dass die kantonale Gesetzgebung genügt, um Sozialdetektive einzusetzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe einen Versicherungsfall und keinen Sozialhilfefall beurteilt, heisst es als Begründung.