Die Obwaldner CSP hatte in dieser Sache eine Interpellation eingereicht. Trotz der klaren gesetzlichen Richtlinien erachten die Unterzeichner ein Engagement der Regierung als notwendig. Sie wollen daher vom Regierungsrat wissen, ob dieser bereit sei, sich zur aktuellen Situation zu äussern und welche Möglichkeit er sehe, um sich für die beiden Lehrlinge einzusetzen.
«Das Gesetz ist klar»
Die Regierung winkt jedoch ab. «Ich kann und darf mich nicht über die Gesetzgebung und die letztinstanzlichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts hinwegsetzen», sagt der Obwaldner Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler.
Die beiden Flüchtlinge haben seit dem 4. Januar 2019 kein rechtmässiges Aufenthaltsrecht mehr in der Schweiz. Dieses brauche es aber, damit die beiden arbeiten dürften.
Der Regierungsrat anerkenne, dass die beiden Personen aktiv eine Berufsausbildung angestrebt und diese motiviert vorangetrieben haben, sagt Daniel Wyler. Ihm sei auch bewusst, dass sie nun in die Nothilfe fallen, weil mit dem abschlägigen Asylentscheid und der Wegweisung ein Arbeitsverbot verbunden ist. Das habe Kostenfolgen für den Kanton und die Gemeinde und auch negative Auswirkungen für den Arbeitgeber der beiden eritreischen Staatsangehörigen.
Nationalrat Vogler will Lösung auf nationaler Ebene
Der Fall beschäftigt auch den Obwaldner CSP-Nationalrat Karl Vogler. Er steht in Kontakt mit dem Staatssekretariat für Migration SEM. «Wir schauen, ob es eine kurzfristige Lösung gibt, die es den beiden Männern ermöglicht, ihre Lehre abzuschliessen», sagt Vogler. In der Frühlingssession will er einen Vorstoss einreichen, der vom Bundesrat verlangt, dass dieser in solchen Fällen eine Lösung findet.
Die betroffenen Männer leben seit rund vier Jahren in der Schweiz, hatten im Sommer ihre Ausbildung angetreten und haben Arbeitsverträge bis 2020 respektive 2022 in einem Metallbaubetrieb in Kägiswil.