- Eine Motion aus der SVP-Fraktion forderte, dass bei Hausbesetzungen innert 48 Stunden ein Strafantrag gestellt wird.
- Sowohl bei der allfälligen Zwischennutzung von Gebäuden, als auch beim Räumungs-Entscheid will der Stadtrat flexibel bleiben.
- Ob die Kosten einer Räumung auf die Besetzer fallen, wird verhältnismässig entschieden.
Das Thema Hausbesetzung war in Luzern in den vergangenen Monaten mit den Fällen «Villa Musegg» und «Eichwäldli» aktuell. Darauf haben im Herbst zwei SVP-Stadtparlamentarier den Stadtrat aufgefordert, künftig radikaler vorzugehen. Bei Besetzungen müssten die Behörden innert 48 Stunden einen Strafantrag eröffnen und die Räumung beantragen. Auf Forderungen der Besetzer soll nicht eingegangen werden - diese hätten auch die Kosten der Räumung zu tragen. Davon will die Stadtregierung nun aber aber nichts wissen.
Zwischennutzung sinnvoll
Es gelte zu unterscheiden, wann es sich um eine illegale Hausbesetzung handle, oder um eine sinnvolle Zwischennutzung, heisst es beim Stadtrat. Liege es im Interesse des Grundeigentümers, also etwa der Stadt Luzern, so soll eine Nutzung vorübergehend möglich sein. So könne etwa der Gebäudeverfall verhindert und teils gar eine Wertschöpfung erzielt werden.
Die verlangten Anpassungen am Vorgehen seien nicht zielführend, so der Stadtrat. In den ersten 48 Stunden hatten die Behörden bisher Raum für Verhandlungen. Auf diese will die Regierung auch in Zukunft nicht verzichten. Versprechen die Verhandlungen keinen Erfolg, so werde Anzeige erstattet und die Räumung beantragt. Wer die Kosten der Hausbesetzung dann trägt, werde verhältnismässig entschieden.