Die Überprüfung erfolge bereits vor der Anstellung und werde periodisch wiederholt, schreibt die Basler Regierung. Es werde kontrolliert, ob die Angestellten rechtsradikales oder sonstiges extremistisches Gedankengut verfolgen. Dabei stütze man sich auf die Verordnung des Bundes.
Sensibilisierung für Vermieter nicht nötig
In der schriftlichen Anfrage von SP-Grossrätin Tanja Soland wird auch die Verhinderung von rechtsextremen Veranstaltungen thematisiert. Soland wollte wissen, ob Basler Vermieterinnen und Vermieter sensibilisiert werden, oder ob es ein entsprechendes Konzept gibt.
Hintergrund ist ein Konzert von Rechtsradikalen im Kanton St. Gallen im Oktober 2016. Damals erschienen rund 5'000 Rechtsradikale in einer Halle zu einem Konzert. Der Vermieter ging von einem privaten Anlass aus.
Eine spezielle Sensibilisierung sei in Basel nicht nötig, schreibt die Basler Regierung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft sei gut. Ausserdem änderten sich die Vorgehensweisen der Rechtsextremen ständig, sodass ein standardisiertes Konzept wenig Sinn machen würde.