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Umstrittene Pläne Gewächshäuser statt Ackerland

  • Im Aargau soll Ackerland in der Grösse von 18 Fussballfeldern verschwinden.
  • Die Gemeinde Birmenstorf will ihren Gemüsebetrieben ermöglichen, mehr Gewächshäuser und Folientunnel aufzustellen.
  • Betroffen ist ein Gebiet von nationaler Bedeutung. Es braucht eine Anpassung des kantonalen Richtplans.

Gewächshaus
Legende: In der geplanten Spezialzone sind Gewächshäuser mit festem Fundament möglich, in denen Gemüse bodenunabhängig produziert wird. Das heisst: Tomaten und Gurken wachsen beispielsweise in Steinwolle und werden mit einer genau dosierten Menge Nährstofflösung versorgt. Keystone

In Birmenstorf AG bestehen mehrere grosse Gemüsebetriebe. Sie wollen ausbauen. Die Gemeinde beabsichtigt deshalb, die bestehende Speziallandwirtschaftszone zu erweitern.

In dieser Zone sind Gewächshäuser und Folientunnel möglich. Erweitert werden soll sie um über 13 Hektaren. Das entspricht rund 18 Fussballfeldern.

Das Projekt ist von kantonaler Bedeutung. Weil Ackerland (Fruchtfolgeflächen) verloren geht, muss der Aargauer Richtplan angepasst werden. Das dürfte aus zwei Gründen umstritten sein.

Wie schützenswert ist die Reusslandschaft?

Zum einen geht das Ackerland für immer verloren. Der Kanton weist darauf hin, dass die in der Spezialzone zugelassenen Bauten der bodenunabhängigen Produktion von Gemüse dienen. Sie «können den gewachsenen Boden dauerhaft beeinträchtigen».

Zum anderen liegt ein Grossteil der vorgesehenen Spezialzone innerhalb der Reusslandschaft, die zu den Landschaften von nationaler Bedeutung gehört. Die ebenfalls in der Reusslandschaft geplante Umfahrung Mellingen wurde deshalb von den Umweltverbänden jahrelang bekämpft.

Salat am Boden, darüber gespannte Folien
Legende: Die bereits bestehende Spezialzone für solche Folientunnel und Gewächshäuser soll in Birmenstorf etwa doppelt so gross werden. Verloren gingen über 13 Hektaren Ackerland. Keystone

Im Fall Birmenstorf weist der Kanton darauf hin, dass die Reusslandschaft von Anfang an auch landwirtschaftlich intensiv genutzte Ebenen umfasst habe. Im betroffenen Gebiet könne «von einer ursprünglichen Kulturlandschaft heute nicht mehr gesprochen werden». Zudem habe der Gemüseanbau eine lange Tradition. Eine Erweiterung der Spezialzone sei deshalb zulässig.

Bis zum 28. September können Aargauer Bürgerinnen und Bürger und Organisationen Stellung nehmen zur Anpassung des Richtplans. Danach entscheidet das kantonale Parlament. Es muss abwägen, was wichtiger ist: Der Schutz des Ackerlands – oder der Ausbau der Gemüsebetriebe? Natur oder Wirtschaft?

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