Wenn Landwirtschaftsland in Bauland umgezont wird oder bestehendes Bauland dichter überbaut werden darf, wird der Boden wertvoller. Die Baselbieter Gemeinden möchten von diesem Mehrwert profitieren, den die Bodenbesitzer abschöpfen können, ohnen einen Finger krümmen zu müssen. Die Baselbieter Regierung ist im Grundsatz einverstanden damit. Sie schlägt vor, dass die Gemeinden bis zu 30% des Mehrwerts einkassieren können, wenn sie dies möchten. Damit stärke man die Gemeindeautonomie, argumentiert die Regierung.
Kommission dagegen
Die vorberatende Landratskommission ist knapp gegen die Regierungsvorlage. Sie möchte, dass die Gemeinden nur bei Neueinzonungen den Mehrwert abschöpfen können, nicht aber bei Umzonungen. Grundstückbesitzer dürften nicht unnötig geschröpft werden, lautet das Argument.
Kein Entscheid im Landrat
Wie in der vorberatenenden Kommission ist das Geschäft auch im Landrat umstritten. Der Parlaments-Entscheid ist nicht für heute traktandiert.