- Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass Jugendliche bis zu zehn Gramm Cannabis auf sich tragen dürfen.
- Anderer Auffassung ist die Jugendanwaltschaft des Kantons und wollte einen Jugendlichen bestrafen.
- Jetzt soll das Bundesgericht entscheiden.
Das Zürcher Obergericht lässt die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich abblitzen: Es gebe keine gesetzliche Grundlage, Jugendliche beim Besitz von kleinen Cannabis-Mengen anders zu behandeln als Erwachsene. Dies verstosse gegen das Legalitätsprinzip, heisst es im Urteil des Obergerichts.
Es beruft sich dabei auf das Bundesgericht. Dieses hatte letzten Herbst entschieden: Wer nicht mehr als zehn Gramm Cannabis auf sich trägt, soll nicht bestraft werden.
Die Zürcher Jugendanwaltschaft stellte sich aber auf den Standpunkt, dass die Straffreiheit nur für Erwachsene gelte. Dies hätten die Zürcher Behörden auch ausdrücklich festgehalten, als sie ihre Praxis bei der Bestrafung von Cannabis-Besitz letzten Herbst gelockert hätten. Deshalb wollte die Jugendanwaltschaft einen Jugendlichen bestrafen, der mit 1,4 Gramm Cannabis erwischt worden war.
«Erhoffen uns Grundsatzentscheid»
Aber bereits das Jugendgericht sprach den jungen Mann frei. Und nun lässt also auch das Obergericht die Jugendanwaltschaft ins Leere laufen. Aber diese lässt nicht locker, wie Sprecherin Sarah Reimann auf Anfrage von Radio SRF sagt: «Die gesetzliche Grundlage ist unklar, und wir erhoffen uns nun hier einen Grundsatzentscheid. Und aus diesem Grund haben wir den Fall an das Bundesgericht weitergezogen und Strafrechtsbeschwerde eingereicht.»
Das höchste Gericht der Schweiz soll nun also Klarheit schaffen, ob auch Jugendliche ohne Strafe davon kommen, wenn sie nur eine geringe Menge Cannabis auf sich tragen.