«Die Idee finde ich eigentlich sehr gut», sagt der «Espresso»-Hörer, der regelmässig die App «Too good to go» nutzt. Seit drei Jahren gibt es dieses Angebot auch in der Schweiz. Über die App können Restaurants, Bäckereien, Tankstellen oder Grossverteiler Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, zu Schnäppchen-Preisen anbieten. Die Nutzerinnen und Nutzer können diese Überraschungs-Pakete in der App reservieren und bezahlen. Nach Ladenschluss können die übrig gebliebenen Lebensmittel dann abgeholt werden.
Ganz am Schluss des Bestellprozesses kommt dann ein grauer Balken, dass Fremdwährungsgebühren verrechnet werden können
Der «Espresso»-Hörer kauft regelmässig übrig gebliebene Menüs bei einem Restaurant um die Ecke. Er nimmt jeweils zwei Pakete für knapp zehn Franken. «In der App ist alles in Schweizer Franken angeschrieben. Ganz am Schluss des Bestellprozesses kommt dann ein grauer Balken, dass Fremdwährungsgebühren verrechnet werden können.» Dies verwundert den Hörer, weil der Preis in Schweizer Franken angegeben ist.
Fremdwährungsgebühren trotz Franken-Preisen
Als er seine Kreditkarten-Abrechnung kontrolliert stellt er fest, dass er auf der Bestellung in Schweizer Franken tatsächlich einen Fremdwährungszuschlag von 25 Rappen bezahlen musste. Er meldet sich beim Kundendienst von «Too good to go». «Sie sagten mir, sie seien eine dänische Firma und würden in dänischen Kronen abrechnen. Darum werde mir dieser Zuschlag verrechnet.»
Dem Hörer geht es nicht um die 25 Rappen – die kann er verschmerzen. Ihm geht es ums Prinzip: «Von einem Unternehmen, das sich als Weltverbesserer darstelle, erwarte er auch saubere Abrechnungsprozesse. «Es kann doch nicht so schwierig sein, ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen», findet der Hörer.
Gesetz verlangt Preistransparenz
Als das Konsumentenmagazin «Espresso» bei der Medienstelle von «Too good to go» in Zürich nachfragt, gibt es genau die gleiche Antwort. Man sei eine dänische Firma mit einer ausländischen Niederlassung in Zürich. Und darum werde über dänische Kronen abgerechnet. Eine Sprecherin sagt, die Gebühren würden nicht von «Too good to go» erhoben, sondern von den jeweiligen Kartenherausgebern. Allerdings: Hätte das Unternehmen ein Schweizer Bankkonto, würden die Gebühren für die Kundinnen und Kunden wegfallen.
Der Hörer kann die Praxis des Unternehmens deshalb nicht ganz nachvollziehen und spricht von einer ziemlich arroganten Haltung. Es gebe viele Beispiele von ausländischen Firmen, die es sehr wohl schaffen, in Schweizer Franken ohne Fremdwährungsgebühren abzurechnen. Hinzu kommt: In der Preisbekanntgabe-Verordnung ist geregelt, dass Kundinnen und Kunden den zu bezahlenden Endpreis inklusive Zuschläge kennen muss. Und weiter muss ein Anbieter eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zuschläge anbieten.
Dieser Vorschrift ist «Too good to go» kürzlich mit der Zahlungsmöglichkeit per Twint nachgekommen. Trotzdem bleibt ein fahler Nachgeschmack: Es wird eine Regionalität vorgegaukelt, die nicht den Tatsachen entspricht.