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Unterricht im Klassenzimmer «Die Lehrerin wird keine Maske tragen»

Der Unterricht in der Primar- und Sekundarschule darf ab 11. Mai wieder vor Ort stattfinden. Wie das genau geschieht, dafür sind die Kantone und die Schulen selber verantwortlich. Schulleiter-Präsident Thomas Minder bedauert, dass es möglicherweise zu kantonal unterschiedlichen Lösungen kommen wird. Die Kantone informieren am Donnerstag.

Thomas Minder

Präsident des Schulleiterverbands

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Thomas Minder ist seit 2019 Präsident des Verbands Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH). Davor war er Präsident des Thurgauer Schulleiterverbands.

SRF News: Werden die Lehrer Schutzmasken tragen müssen?

Thomas Minder: Für Lehrerinnen und Lehrer gibt es sicher keine Maskenpflicht. Das würde auf jüngere Kinder verstörend wirken. Masken sind ein Zeichen eines Räuber oder vielleicht noch eines Chirurgen, aber sicher nicht einer Lehrperson. Man sieht auch nicht, wie jemand redet oder versteht die Lehrperson nicht mehr richtig. Wenn man Masken tragen müsste, wäre nicht an einen geregelten Schulunterricht zu denken.

Die Distanzregel für Schüler wurde vom Bundesrat aufgehoben. Was heisst das konkret?

Das ist sicher so für Kinder bis 10 Jahren. Da schätzt man die Gefahr nicht als so gross ein. Die Klassengrössen dürften keine Rolle spielen. Ich gehe davon aus, dass die Kinder möglicherweise gestaffelt ankommen werden um geordnet die Hygienemassnahmen wie das Händewaschen umzusetzen.

Die Kantone entscheiden selber, wie ihre Schutzkonzepte und Massnahmen für den Schulalltag aussehen werden. Wie sehen sie das als Schulleiterpräsident?

Wir beurteilen das sehr kritisch und bedauern es sehr. Wenn hier ganz unterschiedliche Regeln getroffen werden, zum Beispiel Halbklasse in einem Kanton und ganze Klassen im Nachbarkanton, dann ist das nur schwer nachvollziehbar. Wir wären deshalb dankbar, wenn sich die Kantone untereinander absprechen würden.

Wie sollen Lehrpersonen die in einer Risikogruppe sind, geschützt werden?

Lehrpersonen die vulnerabel sind oder mit einer vulnerablen Person in einem Haushalt leben müssen geschützt werden. Dies gilt auch für vulnerable Kinder. Wie, das muss jede Schule selber regeln.

Das Gespräch führte Selina Wiederkehr.

Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr ; 

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