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Unterwasser St. Galler Regierung will Nazi-Konzerte verbieten können

Die St. Galler Regierung unterstützt einen Vorstoss der CVP-GLP-Fraktion: Darin wird eine bessere gesetzliche Handhabe gegen Veranstaltungen wie das Neonazi-Konzert in Unterwasser verlangt.

  • Die CVP-GLP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats hat im Februar eine Motion eingereicht, in der sie wirksame gesetzliche Grundlagen fordert, um im Kanton St. Gallen «Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund verbieten zu können».
  • Die Fraktion nahm dabei Bezug auf zwei Anlässe im letzten Herbst: Ein Konzert von Rechtsextremen in Unterwasser sowie eine Parteiversammlung der Pnos in Kaltbrunn.
  • Bei diesen Veranstaltungen seien «die Grenzen staatlichen Handelns» aufgezeigt worden, heisst es im Motionstext.
  • Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Instrumente für «einen rechtssicheren Umgang» mit extremen Gruppierungen unvollständig seien. Es brauche eine besondere gesetzliche Grundlage.
  • Die Motion wird von der Regierung «explizit begrüsst». Nun muss noch der Kantonsrat dazu Stellung nehmen.

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