- Die Zolldirektion hatte im Oktober 2014 und Juni 2015 Nachforderungen von über 11 Millionen Franken verfügt, weil Urs E. Schwarzenbach die Einfuhr verschiedener Kunstobjekte nicht gemeldet oder den Wert der Werke zu tief angegeben hatte.
- Der Milliardär hatte beantragt, dass die Zolldirektion auf diese Steuer- Nachforderungen zurückkommen soll.
- Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Bedingungen für eine Wiedererwägung nicht erfüllt seien und trat deshalb nicht auf das Begehren ein.
- Im Mai dieses Jahres ist Schwarzenbach vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Urs Schwarzenbach muss zahlen Bundesgericht weist Beschwerde von Dolder-Hotelier ab
SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr, sda/vogd