- Das Obergericht hat einen privaten Wachmann der Amtsanmutung schuldig gesprochen.
- Er hatte unbefugterweise Jugendliche kontrolliert. Von einem verlangte er den Ausweis und fotografierte das Dokument mit seinem Mobiltelefon.
- Der Fall fand viel Beachtung, nicht zuletzt weil es dabei um die Frage geht, was private Sicherheitsfirmen im öffentlichen Raum dürfen und was nicht.
In erster Instanz war der Sicherheitsangestellte noch freigesprochen worden.
Das Obergericht beurteilte die Sache nun leicht anders. Der Sicherheitsmann habe gewusst, dass er nicht zu einer solchen Personenkontrolle berechtigt gewesen sei.
Indem er in seiner Arbeitskleidung – einem «Broncos-Gilet» – an die Jugendlichen herangetreten sei und den ältesten der Gruppe aufforderte, den Ausweis vorzuzeigen, habe er aber den Eindruck erweckt, dazu befugt zu sein.
Der Wachmann wollte Littering verhindern
Um Littering zu verhindern, wäre eine Personenkontrolle aber gar nicht nötig gewesen, urteilt die zweite Instanz. Es hätte genügt, die Jugendlichen darauf aufmerksam zu machen, den Abfall wegzuräumen, wenn sie den Platz verliessen.
Kein schweizweiter Standard für private Sicherheitsdienste
Der Fall fand insbesondere auch deshalb viel Beachtung, weil er ein Schlaglicht auf die heikle Frage der Kompetenzen privater Sicherheitsdienste wirft. Es fehlt ein schweizweiter Standard. Die Berner Regierung will aber nun ein eigenes Gesetz für private Sicherheitsfirmen ausarbeiten.