Nils Fiechter und Adrian Spahr sind verantwortlich für eine Zeichnung, die vor den kantonalen Wahlen im März 2018 in den sozialen Medien gepostet wurde. Sie machte Stimmung gegen Transitplätze für ausländische Fahrende.
Die Begründung der Richterin
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Der - nicht mehr sehr gebräuchliche - Begriff «Zigeuner» stehe eindeutig für eine bestimmte Ethnie, so Einzelrichterin Bettina Bochsler. Der unbefangene Durchschnittsleser könne den Beitrag auf Facebook als Verletzung der Menschenwürde wahrnehmen.
Natürlich seien in der politischen Debatte Kritik und auch Zuspitzungen erlaubt. Man dürfe auch sagen, dass es auf Transitplätzen Probleme gebe. «Die Frage ist einfach, wie man die Kritik äussert.»
Im vorliegenden Fall sei sie nicht sachlich, sondern pauschalisierend und abwertend. Die Rassendiskriminierung habe man zumindest in Kauf genommen.
Die Illustration zeigt einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» war auf dem Plakat zu lesen.
Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Unterstützt wurde er von der Gesellschaft für bedrohte Völker. Die bernische Staatsanwaltschaft verurteilte Fiechter und Spahr daraufhin per Strafbefehl.
Die Argumente der Jungpolitiker
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«Wir hatten nie die Absicht, eine Personengruppe anzugreifen oder zu diskriminieren», erklärte Nils Fiechter vor Gericht. Die Kampagne richte sich gegen Transitplätze, nicht gegen Menschen. Im übrigen sei «Zigeuner» für ihn ein Synonym für «Fahrende».
So sah es auch Adrian Spahr. Nie habe es eine öffentliche Debatte um den Begriff «Zigeuner» gegeben, und das Wort «Zigeunerschnitzel» finde sich nach wie vor auf Speisekarten. Der Facebook-Post habe sich lediglich gegen das raumplanerische Projekt eines Transitplatzes in Wileroltigen gerichtet.
Zeichnung und Text stellten eine gewisse Provokation dar, räumte Verteidiger Patrick Freudiger ein. «Aber sie sind noch lange nicht strafbar», betonte Freudiger, der als SVP-Grossrat bekannt ist.
Dagegen erhoben die beiden Jungpolitiker Einsprache. Deshalb kam der Fall nun vors Regionalgericht Bern-Mittelland. Und dieses verurteilte am Montag die beiden Co-Präsidenten der jungen SVP. Die Berner Einzelrichterin sah einen Fall von Rassendiskriminierung und verurteile die zwei Jungpolitiker zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen.
Fall wohl noch nicht erledigt
Fiechter und Spahr wollen das Urteil «höchstwahrscheinlich» weiterziehen. Das sagte Nils Fiechter auf Anfrage von SRF News.
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