Bei der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes verfolgt Basel-Stadt die gleiche Strategie wie bei der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III: Nicht nur die Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, sondern auch die Bevölkerung soll profitieren.
- Der ordentliche Gewinnsteuersatz von heute maximal 22 Prozent soll künftig 13 Prozent betragen.
- Als Ersatz für international nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für Unternehmen will Basel weiterhin eine Patentbox einführen.
- Als Ausgleichsmassnahme setzt Basel auf höhere Familienzulagen von 75 Franken pro Monat.
Der Basler Staatskasse entgehen durch die Steuervorlage 17 (SV17) pro Jahr unter dem Strich voraussichtlich 120 Millionen Franken, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Das kann der Stadtkanton dank seinem strukturellen Überschuss von rund 150 Millionen Franken verkraften.
Kann die Regierung ihre Pläne umsetzen, werden die Unternehmen in Basel-Stadt pro Jahr um insgesamt 100 Millionen Franken entlastet. Die Bevölkerung soll gar mit 110 Millionen Franken profitieren.
Das ist ein günstigstes und ausgewogenes Steuerpaket.
Einen Teil der Steuersenkung sollen die Unternehmen zudem mit höheren Familienzulagen an die Arbeitnehmer weitergeben. Diese sollen indes nicht mehr wie bei der USR III um 100 Franken pro Monat angehoben werden, sondern nur noch um 75 Franken. Dies kostet die Unternehmen 70 Millionen Franken.
Die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog ist überzeugt, dass mit dieser Vorlage eine bessere Lösung auf dem Tisch liegt als noch bei der USR-III: «Das ist das günstigste und ausgewogenste Steuerpaket.» Voraussetzung sei allerdings, dass die Politik die Vorlage jetzt aber nicht zerpflücke.
Basler Regierung drückt aufs Tempo
Umsetzen will der Stadtkanton die Reform schon per Anfang 2019. Auf diesen Zeitpunkt hin soll auch schon der finanzielle Ausgleich des Bundes an die Kantone fliessen, fordert die Basler Regierung. Aufs Tempo drückt diese, weil jede Verzögerung finanzielle und volkswirtschaftliche Risiken berge.