- Das Stimmvolk entscheidet über die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs.
- 54'489 Unterschriften seien gültig, heisst es in einer Mitteilung. Nötig für ein Referendum sind 50'000.
- Das geänderte Erwerbsersatzgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie».
In der Volksinitiative wurden vier Wochen Vaterschaftsurlaub gefordert. Die Initianten zogen ihr Begehren unter der Bedingung zurück, dass die Gesetzesgrundlage für den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt.
SVP und Jungfreisinnige
Lange hatte es nach einem Scheitern des Referendums gegen den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments ausgesehen. Hinter der Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs stehen SVP-Vertreter und Jungfreisinnige. Sie sehen keinen Grund dafür, dass Väter nach der Geburt eines Kindes bezahlten Urlaub erhalten sollen.
Das Referendum richte sich nicht gegen die Väter, sondern gegen «Gratis-Ferien», die alle mit Lohnabzügen finanzieren müssten. Generell gelte es, den Ausbau des Staates zu bekämpfen. Die Familie liege in der Eigenverantwortung, machen die Gegner geltend.
Kosten von 229 Millionen Franken
Gemäss dem Parlamentsentscheid könnten Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen. Dieser würde wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 229 Millionen Franken pro Jahr. Dafür sollen 0.06 zusätzliche Lohnprozente je hälftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden.