Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat seine Richtlinien für die Deklaration von veganen Lebensmitteln verschärft. Neu heisst es: «Das Anbringen einer im Produkt nicht vorhandenen Zutat tierischer Herkunft, wie zum Beispiel ‹Rind› oder ‹Käse›, welche auf der Etikette dann durchgestrichen wird, ist auch nicht zulässig. Dasselbe gilt auch für Abbildungen oder Piktogramme eines Tieres.»
Dieser Zusatz bringt Coops Eigenmarke Yolo definitiv in die Bredouille. Coop hat seine Yolo-Produkte bisher nämlich genau so angeschrieben – indem die Begriffe «Beef», «Chicken» oder «Eier» leicht durchgestrichen wurden. Noch im Sommer liess Coop das Konsumentenmagazin «Espresso» wissen, man halte sich an die Richtlinien des BLV und sehe keinen Grund, die Deklaration anzupassen. Sehr zum Ärger des Konsumentenschutz.
Coop krebst nun zurück
Mit der Verschärfung der Richtlinien sieht Coop nun doch noch Handlungsbedarf. Man stehe mit verschiedenen kantonalen Laboratorien in Kontakt, schreibt Mediensprecherin Rebecca Veiga «Espresso»: «Coop wird die bereits produzierten Yolo-Verpackungen, zwecks Vermeidung von Abfall, noch aufbrauchen. Danach setzen wir auf die Bezeichnung «vegane Alternative zu», die gemäss Artikel 3.1 des genannten Schreibens (des BLV, Anmerkung der Redaktion) erlaubt ist. Diese Deklaration hilft unseren Kundinnen und Kunden bei der Orientierung und bietet Transparenz.»
«Damit ist auch der Täuschungsschutz gewährleistet»
Erleichtert zeigt sich die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder: «Die neue Haltung freut uns, erstaunt uns gleichzeitig aber auch, denn noch im Spätsommer hiess es von Coop, man halte sich an die Richtlinien des BLV. Das war aber nicht so.»
Noch im Spätsommer hiess es von Coop, man halte sich an die Richtlinien des BLV. Das war aber nicht so.
Ein weiterer Produzent veganer Lebensmittel ist das Unternehmen Planted.ch. Auch dieser nimmt es mit den Richtlinien nicht immer so genau, so sind gewisse Produkte, welche auch bei Migros erhältlich sind, beispielsweise mit «planted chicken» angeschrieben. Planted.ch schreibt uns, man sei mit den Kantonschemikern im Austausch und im Übrigen gehe es in erster Linie darum, dass Konsumentinnen und Konsumenten möglichst rasch erkennen, wie ein Produkt schmecke.