In manchen Wohnungen, Garagen, Kellern oder Büros sorgen sie für Licht: die Leuchtstoffröhren – im Volksmund oft noch «Neonröhren» genannt, obwohl in den meisten kein Neon mehr drin ist. Es ist ein Quecksilberdampf, der sie zum Leuchten bringt.
Ein Verbot mit Ansage
Deshalb hat die EU entschieden, sie zu verbieten. Und die Schweiz werde nachziehen: «Bei den Elektronikprodukten übernimmt die Schweiz seit mehreren Jahren die Verbote der EU», sagt Harold Bouchex-Bellomie vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».
Das Verbot betrifft die sogenannten «T8»-Leuchtstoffröhren mit 26 Millimetern Durchmesser und die «T5»-Leuchtstoffröhren mit 16 Millimetern Durchmesser – in allen Längen. Spätestens ab Herbst 2023 sollen sie aus den Läden verschwinden. Wer noch so eine Lampe hat, muss nicht sofort handeln. Man kann einfach warten, bis die alten Lampen nicht mehr funktionieren.
Es ist ein Verbot mit Ansage, denn sowohl in der Schweiz als auch in der EU wird schon seit Jahren kein Quecksilber mehr in Elektronikprodukten toleriert – mit wenigen Ausnahmen. Bei den Leuchtstoffröhren konnte das Verbot offenbar auf Druck der Hersteller hinausgezögert werden. Man wollte Zeit gewinnen, um gleichwertige LED-Alternativen zu entwickeln.
Weil sie Quecksilber enthalten, sollen übrigens auch die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen vom Markt verschwinden, dazu gehören auch die Sparlampen. Und zwar bereits ab Februar 2023.
Höhere Preise, tieferer Stromverbrauch
Unterdessen gebe es fast für jeden Lampentyp einen LED-Ersatz, sagt Harold Bouchex-Bellomie. Die Preise liegen bei den LED-Leuchtröhren aber doch noch deutlich über jenen der Leuchtstoffröhren mit Quecksilber. Für jene zahlt man in der Regel ein paar Franken, die LED-Alternativen kosten zum Teil um die 20 Franken. Dafür seien sie auch energieeffizienter und etwas langlebiger, sagen Fachleute. Und: Im Gegensatz zu früher sei auch die Lichtqualität der LED-Lampen deutlich besser geworden, sagt Stefan Bormann von der Schweizer Licht Gesellschaft.
Umsatteln auf LED: Nicht immer einfach
Das Umsatteln zur LED-Alternative dürfte beim ersten Mal aber wohl bei Vielen etwas Zeit und Beratung beanspruchen. Bei Badezimmer-, Küchen- oder Kellerlampen älteren Datums sei es nämlich häufig nicht selbsterklärend, welches LED-Modell einen gleichwertigen Ersatz biete, so Bormann.
Er empfiehlt deshalb, dass man die alte Leuchtröhre herausnimmt und sich in einem Fachgeschäft beraten lässt, welche Alternative sich am besten eignet. Bei älteren Modellen gehört noch der sogenannte «Starter» dazu. Dieser steckt in der Fassung: «Das sind kleine, runde Klötzchen. Diese müssen ebenfalls ersetzt werden, wenn man auf LED wechselt.»
In manchen Fällen lässt sich das von Laien bewältigen. Bei gewissen Lampentypen brauche man aber wohl beim ersten Mal die Hilfe eines Elektrikers. Vor allem, wenn grössere Anpassungen nötig sind, damit das Badezimmer- oder Kellerlicht LED-kompatibel wird.
Bestehendes Know-how nutzen
Neben den Verkäufern in Fachgeschäften könnte man auch zum Beispiel die Hausverwaltung fragen. Vielleicht habe man dort bereits eine gute Lösung gefunden, rät Stefan Bormann. Informationen zum Wechsel findet man auch im Internet, zum Beispiel bei den grossen Herstellern Osram und Philips. Und falls man nicht weiterkommt: Lichtexperte Stefan Bormann ist unter der E-Mail-Adresse bormann@slg.ch erreichbar.