Seit drei Jahren hilft der Kanton Zürich Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Dazu zählen zum Beispiel ehemalige Verdingkinder, Zwangsadoptierte oder Heimkinder. Das kantonale Staatsarchiv und die Opferhilfe unterstützen die Betroffenen unter anderem bei der Suche von wichtigen Dokumenten aus der Vergangenheit. Viele dieser Zwangsmassnahmen habe der Staat dokumentiert, für die Opfer sei es aber schwierig, diese selber zu finden, sagt Staatsarchivar Beat Gnädinger.
«Für die Betroffenen sind die Dokumente aus ihrer Vergangenheit sehr wichtig. Die Kombination von schriftlichen Überlieferungen und den persönlichen Erinnerungen könne eine Bestätigung dafür sein, dass damals tatsächlich Unrecht geschehen sei», erklärt Gnädinger.
Schon viele haben von diesem Abgebot Gebrauch gemacht
Seitdem sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor gut drei Jahren bei den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entschuldigt hatte, seien beim Zürcher Staatsarchiv mehrere hundert Anfragen eingegangen, sagt Beat Gnädinger.
Nun werden sich die Verantwortlichen beim Staatsarchiv und bei der Opferhilfe noch öfters um solche Fälle kümmern. Ab nächstem Jahr können Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beim Bund bis zu 25'000 Franken als Entschädigung einfordern. Das Staatsarchiv und die Opferhilfe unterstützen die Betroffenen bei der Geltendmachung dieser Entschädigung.
«Wir wissen nicht genau wie gross die Nachfrage sein wird. Wir sind aber vorbereitet und haben zusätzliche Ressourcen erhalten», sagt Elsbeth Aeschlimann von der Zürcher Opferhilfe.