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Verkorkstes Gesetz Kritik aus den Gemeinden bringt Zürcher Kantonsrat zum Umdenken

Worum geht es: Ein neues Gesetz wollte erreichen, dass Gemeinden im Kanton Zürich Gelder aus dem Finanzausgleich periodengerecht ausweisen. Diese Änderung erfolgte im Rahmen der Totalrevision des neuen Gemeindegesetzes 2015. 2018 musste sie erstmals angewendet werden.

Was sind die Konsequenzen: Für Gemeinden, die Gelder aus dem Ressourcenausgleich erhalten, führt die neue Regel zu grossen Unsicherheiten. Offenbar ist wegen der neuen Buchungsvorgaben nicht mehr klar ersichtlich, wie es wirklich um die Finanzen der Gemeinden steht, es kommt zu Verzerrungen. So rutschte zum Beispiel in Winterthur das Budget 2018 mit 42,3 Millionen Franken ins Minus. Wären die Gelder nach der alten Methode verbucht worden, hätte ein Plus von 12,7 Millionen Franken resultiert.

Wie geht es weiter: Die neue Regel stiess bei vielen Gemeinden auf Kritik. Der Gemeindepräsidentenverband forderte bereits im Oktober, die neuen Abgrenzungsvorschriften müssten neu geregelt oder aufgehoben werden. Am Montag ist der Kantonsrat dieser Forderung gefolgt. Er unterstützte einstimmig eine entsprechende Parlamentarische Inititative. Diese geht jetzt an die zuständige Kommission.

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