Der Streit zwischen den stationären Apotheken und der Online-Apotheke Zur Rose ist laut der «SonntagsZeitung» eskaliert. Die Staatsanwaltschaft Thurgau klage «Zur Rose»-Chef Walter Oberhänsli an. Dies bestätigt «Zur Rose» in einer Medienmitteilung.
Die Anklage stütze sich auf eine Strafanzeige von Pharmasuisse aus dem Jahr 2011, heisst es in der Mitteilung. Sie betreffe zwei Punkte: Zum einen gehe es um den Versand von rezeptfreien Medikamenten. Zum zweiten drehe es sich darum, dass «Zur Rose» die Ärzteschaft dafür entschädigt hatte, wenn sie elektronische, statt manuelle Rezepte eingereicht hätten.
«Zur Rose» stellt umstrittene Praktiken ein
In beiden Fällen hatte das Bundesgericht bereits Pharmasuisse recht gegeben und «Zur Rose» hatte die umstrittenen Praktiken eingestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte daher die Strafanzeige aus dem Jahr 2011 gegen Oberhänsli zu den Akten legen, wogegen sich Pharmasuisse aber offenbar erfolgreich wehrte.
Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen stattfindet, ist noch offen. Von der Thurgauer Staatsanwaltschaft war am Sonntag telefonisch niemand erreichbar.