Die beiden Spitäler wollen ihre Zusammenarbeit vertiefen. Am Mittwoch haben die beiden Kantone deshalb in Stans einen Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet. Der politische Prozess für die Spitalfusion über die Kantonsgrenze ist damit noch nicht abgeschlossen, mit dem Vertrag soll aber eine klare und transparente Ausgangslage geschaffen werden, erklärten die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger und ihr Luzerner Amtskollege Guido Graf.
Das Luzerner Kantonsspital (Luks) und das Kantonsspital Nidwalden (KSNW) müssen für die Fusion zunächst in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Vorgesehen ist, dass Nidwalden 60 Prozent der KSNW-Aktien für 13,2 Millionen Franken an das Luzerner Kantonsspital verkaufen kann.
Minderheitenrechte gewährleistet
Der Vertrag sieht vor, dass das Spital Stans weiterhin eine erweiterte Grundversorgung anbietet. Nidwalden hat Anrecht auf einen Sitz im Verwaltungsrat der Luzerner Kantonsspitals. Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. So könne Nidwalden als Minderheitsaktionär weiterhin über sein Spital mitbestimmen, hiess es. Gleichzeitig werde die unternehmerische Freiheit des Luks nicht eingeschränkt.
«Zusammen sind wir stärker»
Nidwalden erhofft sich vom engen Verbund mit Luzern, dass sein kleines Spital in Stans weiterhin bestehen kann und Zugang zu Spezialisten erhält. «Zusammen sind wir stärker», sagte Gesundheitsdirektorin Blöchliger. So könnten etwa teure Doppelspurigkeiten verhindert werden.
Die Zukunft der Gesundheitsversorgung ende nicht an den Kantonsgrenze, sagte Graf. Er nannte als Vorteile günstigere Anschaffungen, die Konzentration gewisser Leistungen an einem Standort oder höhere Fallzahlen, was vor allem für die hochspezialisierte Medizin wichtig ist.
Luzern und Nidwalden haben 2009 eine gemeinsame Spitalversorgung über die Kantonsgrenze beschlossen. Seit 2012 ist die Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion (Lunis) durch einen Rahmenvertrag geregelt. Zwischen den beiden Spitälern findet seither ein enger Austausch statt.