Am Ursprung der Anpassung des Personalreglements sei eine Umfrage gestanden, sagt Stephan Walliser, Personalleiter der Schweizer Versicherung Bâloise. Man habe von den Angestellten wissen wollen, was für sie einen guten Arbeitgeber ausmache. «Ein Antwort die wir immer wieder erhalten haben war: Vertrauen», sagt Walliser.
Einen Vorschuss an Vertrauen will die Versicherung ihren Angestellten nun im Fall von krankheitsbedingter Abwesenheit entgegenbringen: Sie verlangt von ihren Mitarbeitenden künftig erst ab dem elften Krankheitstag ein Arztzeugnis. «Es kann doch nicht sein, dass Arbeitnehmer wegen jedes Hustens zum Arzt gehen müssen und so auch die Gesundheitskosten belasten», sagt Walliser.
Unsere neue Reglung entbindet die Vorgesetzten nicht von der Aufgabe, sich um das Wohl unserer Mitarbeitenden zu kümmern
Bei der Gewerkschaft Unia begrüsst man es grundsätzlich, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitenden gefördert werde, sagt Zentralsekretärin Corinne Schärer. Gleichzeitig müssten die Arbeitgeber auch ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter interessieren und allenfalls auch dazu anhalten, einen Arzt aufzusuchen. Eine drei- bis fünftägige Frist ohne Arztzeugnis fände sie daher besser.
Ähnlich äussert sich Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. Wenn jemand fast zwei Wochen ohne ärztliche Untersuchung am Arbeitsplatz fehle, sei der Arbeitgeber in seiner Führungsverantwortung fast noch mehr gefordert und müsse gegebenenfalls Abklärungen veranlassen. «Speziell bei psychischen Problemen ist eine frühe Erkennung wichtig», sagt Lützelschwab.
Er kenne diese Bedenken, sagt Walliser: «Unsere neue Reglung entbindet die Vorgesetzten nicht von der Aufgabe, sich um das Wohl unserer Mitarbeitenden zu kümmern». Es sei ja gerade dass Ziel dieser Massnahme, dass ein Klima des Vertrauens geschaffen werde, in welchem es sich leichter über schwierige Themen wie gesundheitliche Probleme reden lasse.
(SRF1, Regionaljournal Basel, 17:30)