Eigentlich ist die Vorgabe klar: Der Bund schreibt vor, dass sich bis Ende 2023 in jeder Siedlungseinheit mindestens eine behindertengerechte ÖV-Haltestelle befinden muss. Dafür haben die Kantone 20 Jahre Zeit. Doch der Kanton Basel-Landschaft ist bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte bei Bus- und Tramhaltestellen weiter im Verzug.
Georg Mattmüller, Geschäftsführer des Behindertenforums, ärgert sich über die Haltung der Baselbieter Regierung. «Das ist eine Enttäuschung. Wenn ich selbst im Rollstuhl sitzen würde - würde ich das persönlich nehmen.» Nach heutiger Planung verbleiben nach Ablauf der Frist rund 280 von 641 Haltekanten von Bushaltestellen in der Verantwortung des Kantons, die nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen. 56 davon müssten gemäss den Grundsätzen zwingend umgebaut werden.
Das ist eine Enttäuschung.
Aufgrund «anderer Prioritätensetzung» sei es nicht möglich, die für die 56 Haltekanten nötigen Ausgaben von rund 7,5 Millionen Franken im Investitionsprogramm 2019 bis 2028 unterzubringen. Das ist für Mattmüller nicht akzeptabel: «Dieser Betrag würde auch den Kanton Baselland nicht in schieflage bringen. Das ist kein gutes Zeichen.»
Landrat wollte Umsetzung mit Augenmass
2013 hatte der Landrat für die Projektierung der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes eine Million Franken für Bushaltestellen und zwei Millionen Franken für Tramhaltestellen bewilligt und dabei aufgrund der hohen Kosten ein pragmatisches Vorgehen verlangt. Im Investitionsbudget sind jährlich eine Million Franken für Ausbauten im öffentlichen Verkehr eingestellt.