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Viel Lärm um Lärmschutz Massnahmen gegen Strassenlärm sorgen für Diskussionen

  • Die Kantone und Gemeinden hätten bis Ende März 2018 ihre Strassen so sanieren sollen, dass die Anwohner vor Lärm geschützt werden.
  • Die meisten Städte und Kantone sind mit den Lärmschutzsanierungen, die der Bund auferlegt hat, in Verzug.
  • Dies sorgt für Unmut – es drohen Klagen; auch über den «Klagepool» der Lärmliga.

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Reportage von der lärmgeplagten Luzernstrasse
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 04.04.2018.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 20 Sekunden.

Im Kanton Luzern ist aktuell noch durchschnittlich jede sechste Person von übermässiger Lärmbelastung durch Strassenverkehr betroffen. Insgesamt mussten oder müssen 370 Kilometer Strassen lärmsaniert werden. Bis Ende März 2018 wurden deren 300 Kilometer saniert.

Von insgesamt 113 vorgesehenen Projekten wurden 92 bereits umgesetzt, 18 sind in Bearbeitung und drei Projekte sind noch offen, wie Jürgen Ragaller sagt. Er leitet die Abteilung Energie und Immissionen des Kantons Luzern.

Im Kanton Luzern wurden insgesamt 70'000 Schallschutzfenster eingebaut. Das alleine kostete rund 30 Millionen Franken.
Autor: Jürgen Ragaller Leiter Abteilung «Energie und Immissionen», Kanton Luzern

Zu den Lärmschutzmassnahmen gehören Schallschutzfenster entlang der Strassen, schalldämpfende Strassenbeläge, Tempo-30-Zonen und Schallschutzwände. Alleine das Einbauen von insgesamt 70'000 Schallschutzfenstern hat im Kanton Luzern rund 30 Millionen Franken gekostet. Ein Teil der Kosten übernimmt der Bund.

Eine der Strassen, die im Kanton Luzern noch nicht saniert wurde, ist die Luzernstrasse in Sursee. Der Surseer Stadtrat erachtet die möglichen Massnahmen gegen den Strassenlärm – etwa den Einbau eines Flüsterbelags – als unverhältnismässig.

Deshalb ersucht die Gemeinde den Kanton, Sursee teilweise von der Sanierungspflicht zu entbinden. Der Plan: Die Luzernstrasse ab 2023 gesamtsanieren.

Die Situation ist nicht mehr akzeptabel.
Autor: Daniel Widmer Anwohner Luzernstrasse in Sursee

Trotz des guten Willens des Stadtrats macht sich Unmut laut in der vom Lärm betroffenen Bevölkerung. «Eine Verkehrsmessung im Jahr 2015 hat ergeben, dass täglich rund 10'000 Fahrzeuge über die Luzernstrasse fahren. Heute sind es noch mehr, wegen der grossen Bautätigkeit in Sursee und der Nachbargemeinde Oberkirch. Die Situation ist nicht mehr akzeptabel», ärgert sich Anwohner Daniel Widmer.

Er wohnt seit Jahrzehnten direkt an der Luzernstrasse und gehört zu den Initianten einer neuen Interessengemeinschaft, der IG Luzernstrasse Sursee. Die IG setzt sich dafür ein, dass auf der Strecke während der nächsten Jahre versuchsweise das Tempo von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt wird.

Wenn ein Autofahrer wegen Tempo 30 auf der Luzernstrasse zwei Minuten verliert, wird er auf die Umfahrungsstrasse ausweichen.
Autor: Bruno Bucher Bauvorsteher Stadt Sursee

Mit dieser Forderung rennt die IG beim Surseer Stadtrat und Bauvorsteher Bruno Bucher offene Türen ein: «Ich weiss, wie der gemeine Autofahrer funktioniert: Wenn er wegen Tempo 30 auf der Luzernstrasse zwei Minuten verliert, wird er auf die Umfahrungsstrasse ausweichen.»

Der Haken: Bauchef Bruno Bucher kann, respektive will nicht alleine entscheiden. Denn auch die Gemeinde Oberkirch sowie der Kanton Luzern sind für je einen Abschnitt der Luzernstrasse zuständig, haben aber bezüglich Tempolimiten unterschiedliche Vorstellungen.

Der Klagepool der Lärmliga

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Die Verzögerungen bei den Lärmsanierungen könnten Bund, Kantone und Gemeinden teuer zu stehen kommen. Laut Schätzungen des Bundesamts für Umwelt könnten Hauseigentümer Entschädigungen von 19 Milliarden Franken einfordern. Sie können dabei auf die Unterstützung der Lärmliga Schweiz zählen, die einen Klagepool eingerichtet hat.

Liga-Präsident Peter Ettler sagt im Gespräch mit dem Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF: «Wir haben bereits Rückmeldungen von Lärm-Klagenden aus allen Landesteilen bekommen, auch aus der Zentralschweiz.» Konkrete Zahlen will Ettler noch nicht bekannt geben. Nur so viel: «Wir rechnen damit, dass wir in den nächsten Monaten die mindestens 300 Klagewilligen zusammen haben und dann mit den ersten Prozessen starten können.»

Sowohl die Mieter, die an einer Strasse wohnen, wo die Lärmimmissions-Grenzen überschritten werden, als auch Eigentümer, können sich dem Klagepool anschliessen.

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«Der Fall Sursee steht stellvertretend für viele gleichgelagerte Fälle in der Schweiz», sagt Peter Ettler, Präsident der Lärmliga.
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 05.04.2018.
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