- Ein Offizier der Aargauer Kantonspolizei muss sich wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
- Angeklagt ist der Polizeioffizier wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfach versuchter Anstiftung zum falschen Zeugnis. Das teilen die Aargauer Gerichte mit.
- Der Mann soll geheime Informationen aus den Ermittlungen zum Vierfachmord von Rupperswil weitergegeben haben. Dies an zwei Personen aus seiner Familie.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeioffizier vor, zwei Personen aus seinem familiären Umfeld geheime Ermittlungserkenntnisse zum Vierfachmord Rupperswil weitergegeben zu haben. Zudem soll er versucht haben, eine Person zu beeinflussen. Diese sollte den Mann entlasten, falls sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang befragt würde.
Der Mann soll die Details erzählt haben, als der Täter im Mordfall noch nicht gefasst war und die Fahndung noch lief. Die Einzelheiten der Ermittlung waren zu diesem Zeitpunkt geheim.
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau fordert eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen und eine Busse von 5000 Franken. Die Gerichtsverhandlung findet Ende August vor dem Bezirksgericht Baden statt.