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Vorschlag des Regierungsrats Was die Aargauer Polizei bald alles dürfen soll

Nicht nur reagieren: Was macht ein Polizist? Jedes Kind weiss, dass der Polizist den Räuber fängt. Er reagiert also, wenn das Verbrechen schon passiert ist. Tatsächlich spiegelt dies die Polizeiarbeit aber immer weniger wider. Die Aargauer Regierung will deshalb das Polizeigesetz entsprechend anpassen. Das Zauberwort heisst Prävention.

Mehr präventive Aktionen: Das heisst zum Beispiel, dass die Polizei eine Person kontaktiert, die eine Drohung ausgesprochen hat. Solche Personen können neu auf den Stützpunkt vorgeladen werden mit einer «Gefährdermahnung». Die Polizei hofft, dass dies präventiv wirkt und so eine Straftat verhindert werden kann. Zudem gibt es neu auch die Möglich, dass eine Person verpflichtet werden kann, sich wöchentlich zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizei zu melden. Greifen soll diese Massnahmen vor allem bei häuslicher Gewalt, bei rechts- oder linksextremen Gruppen oder auch bei Terror-Vermutungen.

Präventive Ermittlungen: Auch im Bereich des Menschenhandels und bei Ermittlungen in Chatrooms will die Regierung die Möglichkeiten der Polizei ausbauen. Bei solchen Ermittlungen muss ein verdeckter Fahnder seine wahre Identität nicht mehr offenlegen. Er kann also als eine andere Person auftreten, etwa in einem Chatroom als minderjähriges Mädchen. Auch im Drogenhandel sollen die Polizisten mehr Möglichkeiten erhalten. Sie können als Lockvögel Scheingeschäfte abschliessen, und so Drogenhändler in eine Falle locken.

Gesicht verhüllen verboten: Aber nicht alles ist rein präventiv. Ein neues Vermummungsverbot soll vor allem die Ermittlungen erleichtern. So soll es künftig bei Versammlungen und Demonstration verboten sein, das Gesicht zu verhüllen. Auch bei Fussballspielen würde die neue Regel gelten. Wer dagegen verstösst, soll eine Busse von bis zu 500 Franken bezahlen.

Neues Polizeigesetz

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Das Aargauer Polizeigesetz wurde 2007 zuletzt überarbeitet. Grundsätzlich habe es sich bewährt, heisst es von Seiten des Kantons. Trotzdem sind einige Änderungen (neben den oben aufgeführten) nötig :

  • Es soll klarer definiert werden, was Polizisten dürfen und was nicht. Allerdings sollen sie damit nicht grundsätzlich mehr Kompetenzen erhalten.
  • Wenn die Polizei etwas anordnet (z.B. Polizeigewahrsam oder Wegweisung), dann kann dagegen direkt bei einem Gericht Beschwerde gemacht werden. Der Umweg über die Kantonsregierung ist nicht mehr nötig.

Darauf verzichtet der Regierungsrat:

  • Ursprünglich wollte die Aargauer Regierung, dass die Polizei Personen länger wegsperren kann, die ein schweres Verbrechen begehen könnten. Bisher ist dieser so genannte Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden möglich. Die Regierung wollte diese Frist auf 10 Tage verlängern nach richterlicher Erlaubnis. Nach heftiger Kritik verzichtet sie nun darauf.

Das Aargauer Parlament berät im Juni über das überarbeitete Polizeigesetz.

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