Bisher hatte die «Espresso»-Hörerin immer gute Erfahrungen gemacht mit Tutti.ch. Nie wäre sie auf die Idee gekommen, einem Betrüger auf den Leim zu gehen. Nun wollte sie für ihre Tochter eine Louis-Vuitton-Tasche kaufen. Sie wurde auf der Plattform fündig und trat mit dem Verkäufer in Kontakt.
Der Mann – vermeintlich aus Riehen bei Basel – schickte weitere Bilder der angeblich fast neuen Tasche, und man einigte sich auf einen Preis von 1050 Franken. Nichts ahnend überwies die Hörerin das Geld auf ein Konto der Postfinance. Doch dann wartete sie vergeblich auf die Luxustasche.
Dieses Jahr hat Tutti.ch bis Mitte Oktober knapp 16'800 Inserate aufgrund eines betrügerischen Hintergrunds entfernt.
Post von der Zollverwaltung statt vom Verkäufer
Der Verkäufer beschwichtigte zunächst: Die Tasche komme schon, sie brauche nicht nervös zu werden. Dann brach der Kontakt ab. Die Hörerin meldete sich bei Tutti.ch. Dort wurden Abklärungen eingeleitet, der Verkäufer anschliessend gesperrt und andere User gewarnt.
«Wenn eine betrügerische Tat festgestellt wird, sperren wir das Konto sofort», sagt die Kommunikationsverantwortliche Patrizia Negri. In diesem Jahr habe man bis Mitte Oktober knapp 16'800 Inserate aufgrund eines betrügerischen Hintergrunds entfernt.
Während der Fall für Tutti.ch erledigt ist, kommt für die «Espresso»-Hörerin schon bald die nächste unangenehme Überraschung: Sie erhält Post von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Darin steht: «Gestützt auf das Markenschutzgesetz behielten wir die oben erwähnte Sendung zurück, weil die Echtheit der darin enthaltenen Ware zu Zweifel Anlass gibt.»
Markeninhaber können die Einfuhr von Fälschungen verbieten.
Die Hörerin erschrickt, schliesslich hatte sie ja eine vermeintliche Originaltasche gekauft für teures Geld. Die Rechtslage ist in diesem Fall aber klar: «Markeninhaber können die Einfuhr von Fälschungen verbieten», erklärt Jürg Herren, Vizepräsident des Vereins Stop Piracy. Dies gelte auch dann, wenn das Produkt für den Eigengebrauch einer Privatperson gedacht sei und auch, wenn die Käuferin – wie in diesem Fall – keine Schuld treffe.
Tipps, damit Sie beim Online-Kauf nicht in die Falle tappen:
- Misstrauisch sein: Ein gesundes Misstrauen hilft bei Online-Einkäufen immer. Grosse Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn die gelieferten Produkt-Bilder unscharf sind.
- Preis als Indikator: Ist das Angebot zu gut, um wahr zu sein? Dann lassen Sie lieber die Finger davon.
- Machen Sie einige Nachforschungen: Gibt es beispielsweise Bewertungen des Verkäufers? Fragen Sie allenfalls auch beim Kundendienst der Plattform nach, ob das Angebot bzw. der Verkäufer vertrauenswürdig sei.
- Persönliches Treffen: Beim Kauf eines teureren Produkts im Inland lohnt sich eine persönliche Übergabe.