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Vorwurf der Sachbeschädigung Kein Urteil im Prozess von Harald Nägeli

  • Der international bekannte «Sprayer von Zürich», Harald Naegeli, ist wegen mehrfacher Sachbeschädigung vor dem Zürcher Bezirksgericht erschienen.
  • Die grosse Überraschung: Am Schluss der Verhandlung vertagte der Richter den Prozess
  • Offenbar sollen sich die Parteien noch einmal zusammensetzen und eine aussergerichtliche Einigung finden.
  • Die Staatsanwaltschaft legte dem 77-Jährigen zur Last, er habe mit seinen Graffitis willentlich fremde Objekte verunstaltet.
  • Die beantragte Busse und Geldstrafe für Graffitis aus den Jahren 2012 und 2013 belaufen sich auf rund 200'000 Franken.

«Mich als Richter braucht es nicht»

Der Prozess verlief zunächst ganz normal, Staatsanwalt und Verteidiger hielten ihre Plädoyers, auch der Angeklagte meldete sich zu Wort. Anstatt eines Urteils, erteilte der Richter am Schluss der Verhandlung aber einen Rat: Der Verteidiger solle noch einmal mit der Klägerin des Prozesses sprechen, mit Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ). Die beiden Parteien sollen versuchen, aussergerichtlich eine Lösung zu finden, ihn als Richter brauche es nicht. Nun liegt der Ball beim Anwalt von Harald Naegeli.

Beim zuständigen Tiefbauamt würde er auf offene Ohren stossen. Zusammensitzen würde er gut finden, sagt auf Anfrage Stadtrat Filippo Leutenegger.

Ich würde mich freuen, wenn sich Herr Naegeli bei mir meldet.
Autor: Filippo Leutenegger Vorsteher Zürcher Tiefbauamt

Beim Tiefbauamt hätten sie nicht gewusst, dass Harald Naegeli hinter manchen Sprayereien stecke. Sie hätten 3'500 Anzeigen wegen Schmierereien im öffentlichen Raum. Diese würden jeweils umgehend geputzt. «Die ERZ-Mitarbeiter können nicht herausfinden, wer das macht.» Um den Aufwand geltend zu machen, erstatte das ERZ jeweils Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung. Und: «Auch ein Künstler könnte eine Sachbeschädigung begehen.» Wie eine Einigung allenfalls aussehen könnte, wollte Leutenegger gegenüber dem «Regionaljournal» nicht sagen.

Veränderter Zeitgeist

Die überraschende Wende vor Gericht zeigt, dass in Zürich nicht mehr derselbe Geist herrscht wie in den 80er Jahren. Beim damaligen Prozess gegen Harald Naegeli war der Tatbestand der Sachsbeschädigung noch völlig unbestritten. Heute bleibt diese Frage vor Gericht ungeklärt. Offenbar sind auch andere Lösungen denkbar.

Die Vorgeschichte

Harald Naegeli malt mit der Spraydose, seine Leinwand ist die Hauswand. Vor 40 Jahren hat er zum ersten Mal seine langgliedrigen Figuren an Stadtzürcher Wände gesprayt. Die Antwort darauf waren hunderte Anzeigen wegen Sachbeschädigung. 1979 wurde er beim Sprayen verhaftet.

Während er in der Schweiz angeklagt wurde, floh er nach Deutschland und malte dort seine Graffitis. Aus dem «Sprayer von Zürich» wurde ein international bekannter Künstler. Als er sich 1984 beim Grenzübergang Lörrach freiwillig von der Schweizer Polizei in Gewahrsam nehmen liess, begleitete ihn der deutsche Künstler Joseph Beuys.

Liste mit 25 Wandbildern

In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder neue Graffitis Naegelis in Zürich auf. Vergangenen Mai war er im öffentlichen Gespräch, als er anbot, in den Grossmünstertürmen einen «Totentanz der Fische» zu sprayen.

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25 Wandbilder listet die Anklageschrift auf, etwa bei der Quaibrücke, beim Treppenaufgang zum Grossmünster, an der Ufermauer bei der Rathausbrücke, bei der Kornhausbrücke, am Gebäude der Kantonsverwaltung am Walcheplatz – der Sachschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 9200 Franken.

Für die Sachbeschädigungen verlangt der Staatsanwalt eine Busse von 10'000 Franken sowie eine Geldstrafe von 189'000 Franken.

Widersprüchliche Situation

Nach Christoph Brunner, Zürich-Korrespondent von SRF, ist die Situation im Moment widersprüchlich. Einerseits wird Nägeli auch in Zürich als Künstler anerkannt. In Schulbüchern wird er als Schweizer Pionier aufgeführt. Seine Werke wie das Wasserwesen an der Fassade des Deutschen Seminars an der Universität Zürich werden sogar restauriert.

Aber in den Augen der offiziellen Zürcher Behörden darf sich auch ein weltbekannter Künstler nicht alles erlauben. Alte Nägeli-Kunst wird heute geschützt, neue Nägeli-Kunst aber ist illegal.

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