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Wahlbetrug im Wallis Das Kantonsparlament zieht einen Schlussstrich

Ein Mann hat im März 2017 Wahlbetrug begangen. Das Kantonsparlament will keine Nachzählung der Wahl.

Bei den Walliser Grossrats- und Staatsratswahlen im März 2017 ist es in den Gemeinden Brig-Glis, Naters und Visp zu Unregelmässigkeiten gekommen. Ein 31-jähriger Oberwalliser hatte Wahlunterlagen aus Briefkästen gefischt und gefälscht. Vor einem Jahr hat das Bezirksgericht Brig den Oberwalliser zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Das Urteil des Gerichts

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Das Bezirksgericht Brig sprach den Mann der Wahlfälschung in 193 Fällen schuldig. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten von 41'500 Franken tragen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte insgesamt 193 Stimmkarten von Drittpersonen entwendet, diese dann selbst unterschrieben und samt Listen bei den betroffenen Gemeinden eingeworfen hat.

Die juristische Aufarbeitung ist somit abgeschlossen – nun folgt auch noch die politische: Das Kantonsparlament kann einem Antrag der CSP Oberwallis wenig abgewinnen. Die Partei forderte eine Nachzählung im betroffenen Bezirk Brig. Die Eröffnungsdebatte am Mittwoch zeigte, dass alle anderen Parteien davon nichts wissen wollen.

Ändern kann man nichts mehr

Alle Redner betonten, dass es nicht korrekt sei, dass es wegen des Betrugs zu Sitzverschiebungen kam. Die CSP hat wegen des Betrugs wohl einen Sitz an die SVP verloren. Jetzt könne man das aber nicht mehr korrigieren.

Die Parteivertreter verwiesen auf ein bereits erstelltes Rechtsgutachten. Dieses zeigt: Weder eine Nachzählung noch eine Wahlwiederholung im betroffenen Bezirk wären rechtens.

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