Es gibt sie noch, die Freiräume, in denen der Staat kaum mit Kontrollen eingreift. Zum Beispiel auf den Berner Seen und Flüssen. Hier gilt seit Anfang Jahr zwar die strengere Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes. Nicht nur für Motor- oder Segelboote, sondern auch für Schlauchboote und Luftmatratzen. Die Schlauchboot-Matrosen müssen sich neu an die 0,5-Promille-Grenze halten; analog zu den Grenzwerten im Strassenverkehr.
Um die strengeren Vorschriften kümmert sich aber (fast) niemand. Für viele gehört ein Bier - am liebsten aaregekühlt - zur Bootsfahrt. «Auf der Aare werde viel Alkohol getrunken», sagt ein Mitarbeiter einer Thuner Bootsvermietung. Die Kunden würden zwar auf die neue Promille-Grenze aufmerksam gemacht, vom Bierkonsum auf der Aare könne man sie jedoch nicht abhalten.
Für die 0,5-Promille-Grenze in der Binnenschifffahrtsverordnung hat sich der Bund an den Vorschriften und Gesetzen im Strassenverkehr orientiert. Damit hat es sich jedoch auch schon mit den Parallelen zwischen Strasse und Wasser.
«Es ist nicht praktikabel, auf Seen und Flüssen grosse Alkoholkontrollen durchzuführen. So, wie wir sie vom Strassenverkehr her kennen», sagt Fritz Brünisholz, Fachbereichsleiter Seepolizei des Kantons Bern. Es fehlten die personellen Ressourcen. 24 Mitarbeiter arbeiten für die Seepolizei; verteilt auf den Bieler-, den Wohlen-, den Thuner- und den Brienzersee.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.30 Uhr)