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Wahlkampf Wenn Politwerbung eine Wahl verhindern soll

Politikerinnen und Politiker fahren derzeit ihre Werbung hoch – sie wollen am 18. Oktober ja gewählt werden. Doch nicht jede Wahlwerbung meint es gleich gut: In Inseraten wird nämlich häufiger als auch schon gegen eine Partei gewettert als für sie geworben.

Auf dem Foto hebt der FDP-Präsident den Drohfinger. Daneben prangt der Text: «Wir klauen dir deine Rente. Typisch FDP.» Dieser Werbetext stammt natürlich nicht aus der Feder eines Freisinnigen, sondern eines politischen Gegners.

Bescheidene Wirksamkeit

Eine Negativkampagne sei oft ein Versuch, offene Rechnungen zu begleichen, sagt Politberater Mark Balsiger. Doch sei das Ergebnis nicht immer fruchtbar: «In aller Regel ist die Wirksamkeit sehr bescheiden.» Die Vorwürfe seien selten richtig fundiert und würden deshalb auch zerfallen. Wie etwa bei Margret Kiener Nellen. Gegen die Berner SP-Nationalrätin läuft derzeit eine Kampagne. Aber weil sie nichts Illegales getan habe, könne die Kampagne ihre volle Wirkung nicht entfalten, so Balsiger.

Auch CVP-Präsident Christophe Darbellay ist Ziel einer Negativkampagne – allerdings einer abstrakten. Denn der Walliser kandidiert gar nicht mehr für den Nationalrat. Die Kampagne kann also höchstens der CVP als Partei schaden. Doch auch das sei nicht sicher, sagt Balsiger. «Es kann für die angegriffene Person auch eine Art Märtyrer-Bonus geben.» Das könne zu einer Solidarisierungs-Bewegung bei den Wählern führen.

Angriff aus den eigenen Reihen

Gelegentlich würden die Urheber einer Negativkampagne ihr Ziel jedoch auch erreichen, sagt Politberater Louis Perron. Das hätte etwa Albrecht Rychen im Nationalrat erleben müssen oder der gescheiterte Bundesratskandidat Bruno Zuppiger. Wirksam würden Negativkampagnen insbesondere dann, wenn sie in der eigenen Partei gestützt würden. Dabei sei eine neue Härte zu beobachten. Als Beispiel nennt er die Kampagne gegen den Bündner Heinz Brand aus dessen eigenen SVP-Kreisen.

Im Ganzen aber seien Negativkampagnen in der Schweiz wenig professionell und nicht vergleichbar mit schädlichen Kampagnen in den USA, ergänzt Politberater Balsiger. Der Wahlkampf sei in der Schweiz sehr «handglismet». Deshalb glaube er nicht, dass eine Entwicklung ähnlich jener in den USA hierzulande Fuss fassen werde.

Negativ-Kampagnen schaden allen

Oft sei Negativwerbung einfach ein Spielfeld für gekränkte Egos. Über die Lauterkeit machten sich die Urheber nicht immer Gedanken. Dabei sei der Fall punkto Moral klar: «Es sind niedrige Schubladen, die da herausgezogen werden.» Das heisse aber nicht, dass in jedem Fall eine rechtliche Handhabe gegen die Urheber bestehe.

Audio
Nur professionell gefälschte Wahlpropaganda zeigt Wirkung
aus Echo der Zeit vom 23.09.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 47 Sekunden.

Auf rechtliche Kämpfe hätten es einige geradezu angelegt, denn das bringe mediale Aufmerksamkeit. Sei diese da, hätten die Urheber der Kampagne das Gefühl, sie hätten gewonnen. Doch am Schluss gebe es vor allem Verlierer: Negativ-Kampagnen könnten nämlich zu Politverdrossenheit in der Bevölkerung führen. Dieses Risiko sieht auch Louis Perron. Er spricht von einem «Kollateralschaden», den solche Kampagnen anrichteten. «Am Ende schaden sie allen Politikern.»

Ein Schaden, den einige in Kauf nehmen. Statt für eine saubere Politik einzustehen, bewerfen sie sich gegenseitig mit Dreck.

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