Im Kanton Wallis steht eine Revision des Gesundheitsgesetzes an. Besonders umstritten ist im Kantonsparlament, dass damit die Sterbehilfe im Gesetz verankert wird. Konkret bedeutet dies, dass Institutionen – wie zum Beispiel Altersheime – verpflichtet werden könnten, Sterbehilfe zuzulassen.
Dafür und dawider
Die vorberatende Kommission empfiehlt dem Parlament, die Sterbehilfe ins Gesetz aufzunehmen. Auf dieser Seite sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Linken und der FDP.
Es geht um selbstbestimmtes und würdiges Sterben.
Grossrat Reinhold Schnyder (SP) argumentiert: «Es kann nicht sein, dass eine Person eine Institution verlassen muss, um selbstbestimmt und würdig zu sterben.» Anders sehen es die CVP Oberwallis, Teile der CVP Unterwallis und die SVP.
Wer das Töten regelt, erlaubt es.
Sobald etwas im Gesetz stehe, werde es damit entweder legalisiert oder kriminalisiert, so Michael Graber von der SVP Oberwallis: «Wer das Töten regelt, erlaubt es. Aber Sterbehilfe ist eine persönliche Entscheidung.»
Wie es jetzt weitergeht
Am Montag wurde zuerst darüber debattiert, ob überhaupt offiziell darüber debattiert wird – das war die sogenannte Eintretensdebatte und im Parlament unbestritten. Am Donnerstag geht es dann in die Detailberatung über die Revision des Gesundheitsgesetzes. Erst dann kann das Parlament Änderungen am revidierten Gesundheitsgesetz vornehmen.