Die Walliser Dienststelle für Umweltschutz als Privatklägerin und die Staatsanwaltschaft des Oberwallis ziehen das Chemie- und Pharmaunternehmen Lonza AG vor Gericht: Die Lonza habe von ihrem Werk in Visp aus Gewässer mit Dioxan verunreinigt, einem potenziell krebserregenden Stoff. Die Anklage nennt mehrere Fälle aus den Jahren 2011 und 2012, sowie 2014 bis 2017.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die Radio SRF vorliegt, wird der Lonza Folgendes vorgeworfen:
- Sie habe «mehrfach in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit Stoffe, die das Wasser verunreinigen können, widerrechtlich mittelbar und unmittelbar in ein Gewässer eingebracht sowie versickern lassen». Dadurch habe die Lonza die Gefahr einer Verunreinigung des Wassers herbeigeführt.
- Die Lonza habe «fahrlässig das Trinkwasser für Menschen und Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen verunreinigt.»
In mehreren Fällen sind laut Anklageschrift die Grenzwerte für 1,4-Dioxan in Gewässern bei weitem überschritten worden. 1,4-Dioxan gilt in geringen Dosen als möglicherweise krebserregend, in hohen Dosen als krebserregend.
Zwei private Trinkwasserfassungen in Visp wurden von der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz geschlossen, nachdem dort Überschreitungen des Dioxan-Grenzwertes gemessen wurden.
Trinkwasserversorgung in Visp nicht betroffen
Die kantonalen Behörden wie auch Gemeindepräsident Niklaus Furger von Visp bestätigten, dass das Trinkwasser-System von Visp nie von den Dioxan-Verunreinigungen betroffen war. Dass sich die Bevölkerung keine Sorgen machen müsse, sei eine wichtige Information, so Niklaus Furger.
Die grosse Mehrheit der aufgelisteten Gewässerverschmutzungen sind laut Anklageschrift durch die Lonza AG selbst festgestellt und wie vorgeschrieben der zuständigen kantonalen Dienststelle mitgeteilt worden.
Lonza weist Schuld von sich
Die Lonza in Visp nimmt gegenüber Medien schriftlich Stellung: Die Lonza sei der Ansicht, «dass sie keine strafbaren Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz begangen hat». Die Lonza habe verschiedene Massnahmen ergriffen, um die 1,4-Dioxan-Emissionen zu reduzieren und die Auflagen und Grenzwerte einzuhalten.
Das Unternehmen verweist auch darauf, dass im Jahr 2014 noch gar keine Grenzwerte für 1,4-Dioxan definiert waren. Der Bund hat diese Werte erst festgelegt, nachdem der Kanton Wallis aktiv wurde. Zudem, so Lonza weiter, habe man mit dem Kanton Wallis erst im Sommer 2016 festgelegt, wie viel Industrie-Abwasser via ARA Visp in die öffentlichen Gewässer geleitet werden dürfe.
Der Gerichtstermin am Bezirksgericht Visp ist am 21. Juni 2018. Das Gericht wird entscheiden müssen, ob die Vorwürfe an Lonza stichhaltig sind.