In ihrer Zelle müssen die Häftlinge keine Maske tragen, ausserhalb jedoch schon. Im Raum, wo sie essen zum Beispiel, oder wenn sie Besuch erhalten. Die Maskentragpflicht in den Berner Regionalgefängnissen gilt ab sofort, wie die kantonale Sicherheitsdirektion am Dienstag mitteilte. Auch für die Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher gilt neu eine Maskenpflicht.
Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden. «Bis jetzt ist es uns gelungen, das Virus von den Regionalgefängnissen fernzuhalten», erklärte Sicherheitsdirektor Philippe Müller. «Mit dieser Massnahme können wir das Ansteckungsrisiko weiterhin möglichst tief halten.»
Mehr Häftlinge und wenig Platz
Die Maskentragpflicht gilt nur in den Regionalgefängnissen. Der Grund: nur dort gibt es Neueintritte. Wer in einer Vollzugsanstalt wie zum Beispiel dem Thorberg sitzt, war vorher in einem Regionalgefängnis. Erst wer dort keine Symptome zeigt, wird unter Umständen verlegt.
In den Regionalgefängnissen, welche für die Untersuchungshaft konzipiert sind, sei es zum Teil sehr eng, sagt Pascal Ludin. Er leitet im Amt für Justizvollzug des Kantons Bern den Bereich Haft und Vollzug und ist Koordinator Coronavirus. «Die nötigen Abstände können nicht immer eingehalten werden. Daher haben uns Fachleute dazu geraten, dies mit einer Maskenpflicht zu kompensieren», sagt Ludin.
Seit das Leben wieder pulsiert, gab es natürlich wieder mehr Festnahmen.
Ein weiteres Problem: Seit das Leben nach dem Lockdown wieder pulsiere, habe es wieder mehr Festnahmen gegeben, so Pascal Ludin. «Somit haben wir auch wieder mehr Leute in den Regionalgefängnissen, die wir aufnehmen müssen.»