Die Berner Regierung hat die genauen Modalitäten der Registrierungspflicht festgelegt, welche sie vergangene Woche für Bars und Clubs im Kanton Bern ankündigte. Die neuen Regeln gelten ab sofort.
Das sind die Auflagen für die Lokalbetreiberinnen und -betreiber:
- Sie müssen dem Kantonsarztamt Namen und Adresse ihres Betriebs und ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben melden, dazu bis zu drei Kontaktpersonen, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte.
- Sie müssen dafür sorgen, dass immer eine der Kontaktpersonen zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist.
- Sie müssen sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage eine elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird.
- Die Gäste müssen sich mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handy-Nummer und E-Mail-Adresse registrieren, die Verantwortlichen von Bars und Clubs müssen dafür sorgen, dass das geschieht.
- Die Angaben der Gäste müssen anhand eines amtlichen Ausweises überprüft und die Handy-Nummer verifiziert werden.
- Die Kontaktdaten sind in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren.
Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact-Tracing gewährleistet ist. Dass die Behörden also alle anrufen können, die von einer Ansteckung betroffen sein könnten.
Stellen Sie sich vor, Sie besuchen am Freitagabend einen Club und am Sonntag Ihre Grossmutter im Pflegeheim.
«Wir müssen sicherstellen, dass wir alle Gäste erreichen können», sagt Gundekar Giebel von der bernischen Gesundheitsdirektion. Bisher hätten die Angaben der Leute nicht immer gestimmt. «Sogenannte Donald-Duck-Adressen haben wir immer wieder angetroffen.» Und das sei fatal: Man stelle sich vor, jemand besucht am Freitagabend einen Club und am Sonntag seine Grossmutter im Pflegeheim. «Die Person wurde vielleicht unbewusst Träger des Coronavirus und wir können nicht feststellen, woher das Virus kam.»
Sogenannte Donald-Duck-Adressen haben wir immer wieder angetroffen.
In Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken sei ein wirkungsvolles Contact-Tracing besonders wichtig, schreibt der Berner Regierungsrat. Und das Verhindern von Ansteckungen sei dort eine besondere Herausforderung: wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste und wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen.
Berner Bars und Clubs mit Online-Lösung
Bei der Bar- und Clubkommission Bern (BuCK) ist man auf die strengeren Regeln gut vorbereitet. Bereits Ende Februar habe man eine Applikation fürs Internet entwickelt. «Die Gäste erfassen ihre Angaben online und erhalten einen QR-Code aufs Handy geschickt, den sie dann an der Türe des Clubs vorzeigen», sagt Max Reichen, Geschäftsführer der BuCK.
Wer seine Personalien oder Handynummer nicht angeben wolle, der erhalte auch keinen Zugang zum Club. «Der Redebedarf an den Clubtüren wird sich erhöhen, aber wir haben keine andere Wahl, als die Daten zu erfassen», sagt Reichen. «Sonst müssen die Bars und Clubs geschlossen bleiben.»