- Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Submissionszuschlag bekommt. Das haben Hoch- und Tiefbauunternehmen im Münstertal zwischen 2004 und 2012 gemacht. Die Wettbewerbskommission liess diese illegalen Absprachen auffliegen.
- Bei den Absprachen, die gegen das Kartellrecht verstossen, tauschten sich die Unternehmen über ihre Interessen für Hoch- und Tiefbauprojekte aus. Bestand Einigkeit, wurde jene Unternehmung bestimmt, die den Zuschlag erhalten soll. Die anderen Unternehmen boten ihre Leistung dann zu höheren Offertpreisen an. Bis 2008 erfolgte diese Zusammenarbeit in «Vorversammlungen», die vom Graubündnerischen Baumeisterverband GBV organisiert wurden.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete die Untersuchung im Oktober 2012. Wie die Kommission mitteilt, zeigte sich, dass Münstertaler Bauunternehmen ab 2004 bis 2012 über Offerten Absprachen hatten. Dadurch manipulierten sie im Münstertal die Ausschreibungen von öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauprojekten. Insgesamt hatten die Aufträge einen Umfang von rund 20 Millionen Franken.
Eine von zehn Untersuchungen in Graubünden
Wie die WEKO weiter mitteilte, verzichtet sie, die Absprachen im Münstertal zu sanktionieren. Einer Unternehmung sei die Busse erlassen worden, weil sie die illegalen Absprachen als erste meldete und mit den Wettbewerbsbehörden kooperierte.
Das zweite Unternehmen kooperierte ebenfalls. Es befindet sich im Konkurs. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die Untersuchung im Münstertal ist eine von zehn im Kanton Graubünden. Alle Verfahren haben den Ursprung laut WEKO in jener Untersuchung, die am 30. Oktober 2012 im Unterengadin mit Hausdurchsuchungen eröffnet wurde.