- Bis 1981 wurden Kinder in der Schweiz Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, sie wurden per Verwaltungsbeschluss aus ihren Familien gerissen.
- Ein Teil dieser Kinder wurde verdingt. Diese Kinder mussten auf Bauernhöfen arbeiten, etliche wurden in Heimen misshandelt. Junge Frauen wurden zum Teil zwangssterilisiert.
- Bis am 31. März konnten sich Opfer solcher Massnahmen beim Bund für eine Entschädigung von bis zu 25'000 Franken melden.
- Im Aargau haben dies rund 450 Personen getan, im Kanton Solothurn rund 290, heisst es beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage von SRF.
800 Gesuche aus den Kantonen Aargau und Solothurn sind vergleichsweise viele. Nur grössere Kantone wie Bern und Zürich hatten noch mehr Gesuche zu verzeichnen, heisst es beim Bundesamt für Justiz weiter. In Bern waren es Beispielsweise 1300 Gesuche.