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Windpark Grenchenberg Vogelschützer scheitern vor Verwaltungsgericht

  • Das Solothurner Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde der Vogelschutzverbände gegen den geplanten Windpark Grenchenberg ab.
  • Die Vogelschützer hatten weitere Untersuchungen verlangt zur Frage, wie viele Vögel durch die Windräder gefährdet sind.
  • Das Gericht hält in seinem Urteil fest, dass es ausreichende Untersuchungen gegeben habe, unter anderem durch die Vogelwarte Sempach.
  • Durch die geplanten Windräder sollen gemäss Plänen der Bauherrin maximal 60 Vögel und maximal 10 Fledermäuse pro Jahr sterben oder verletzt werden.
  • Geplant sind Windräder mit einer Höhe bis zu 160 Metern. Die Planung läuft bereits seit über 10 Jahren. Die Vogelschutzverbände können noch das Bundesgericht anrufen, zudem läuft parallel auch noch ein Baugesuch mit Einsprache-Möglichkeiten.

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Der Windpark Grenchenberg ist noch nicht über den Berg
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 26.09.2018. Bild: Keystone
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