Bei der Stadt Grenchen ist der Verein Pro Grenchen abgeblitzt, ebenso beim Solothurner Regierungsrat und anfangs April wies auch das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde der Windparkgegner ab. Die nächste und letzte Instanz ist damit das Bundesgericht. Die rund 150 Mitunterzeichner der Beschwerde aus Grenchen und Bettlach wollen einen Entscheid der Lausanner Richter, teilte der Verein am Montag mit.
Das Solothurner Verwaltungsgericht argumentierte ähnlich wie zuvor der Regierungsrat. Die Bedenken der Gegner seien unbegründet, die aufgeführten Risiken höchst unwahrscheinlich. Es sei etwa nicht denkbar, dass die Steuerzahler für den finanziellen Verlust aufkommen müssten, sollte der Windpark gebaut werden aber nie in Betrieb gehen. Die Bauherrin, das Grenchner Energieunternehmen SWG, könnte den Verlust selber tragen. Ebenfalls sei es nicht wahrscheinlich, dass durch Bau und Betrieb der Anlage Trinkwasserquellen verschmutzt werden könnten.
Ähnlich wie eine Strassenlampe?
Ganz generell merkt das Solothurner Verwaltungsgericht an, eine Windkraftanlage sei vergleichbar mit anderen Infrastrukturanlagen wie Mobilfunkantennen, Hochspannungsleitungen oder Strassenlaternen. Solche Bauten seien kaum je besonders schön. Windräder seien grundsätzlich sichtbar. Daraus könne aber keine erhebliche Störung des Landschaftsbilds abgeleitet werden.
Der Verein Pro Grenchen sieht das weiterhin anders. Die Mitglieder sehen sich durch die «Gefahren vom Projekt stark betroffen». Der Kampf gegen das Projekt sei deshalb legitim. Das Verwaltungsgericht habe die kritisierten Punkte zu oberflächlich und zu pauschal abgehandelt. Die Risiken müssten genauer abgeklärt werden.
Geplant sind auf dem Grenchenberg Windräder mit einer Gesamthöhe von 160 Metern – rund dreimal so hoch wie die Solothurner St. Ursen-Kathedrale. Die SWG will sechs solcher Windräder aufstellen, die Investitionen belaufen sich auf rund 35 Millionen Franken.