Weihnachten ist für viele gleichbedeutend mit Schenken. Aber oftmals fehlt es an einer guten Idee für das ideale Geschenk oder an der Zeit, dieses noch zu kaufen. Gutscheine sind da für viele ein willkommener Ersatz.
Doch sie können auch eine wohlüberlegte Geschenkidee sein: «Es gibt halt Familienmitglieder oder Freunde, die man zwar gut kennt. Aber man möchte ihnen doch die Möglichkeit offen lassen, selber zu bestimmen», sagt ein Käufer in letzter Minute.
Gutscheine boomen
So ist der Gutschein ein eigentlicher Bestseller. Für keine andere Geschenk-Kategorie wird in der Schweiz so viel Geld ausgegeben. Doch das beliebte Geschenk hat auch seine Tücken.
Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz sagt, die Einlösedauer betrage vielfach nur ein Jahr oder sogar noch weniger. «Oder dann bekommen Leute beim Einlösen auch nicht Geld zurück bei einem Restbetrag, sondern einen weiteren Gutschein.» Und das passe oft auch nicht.
Kampf ums Ablaufdatum
Bei vermeintlich abgelaufenen Gutscheinen gelte es aber, sich zu wehren. Die gesetzlichen Verfallsfristen im Obligationenrecht seien länger als von vielen angenommen. Sie betragen laut Konsumentenschützerin Stalder fünf Jahre für kleine Dienstleistungen und Geschenke, zum Beispiel für ein Buch oder ein Essen. «Und für grosse Dienstleistungen oder Geschenke, wie zum Beispiel eine Hotelübernachtung oder eine kleine Reise, gelten 10 Jahre.»
In vielen Fällen kommt es zu keinen Schwierigkeiten. Denn Stalder schätzt, dass rund die Hälfte der Gutscheine gar nie eingelöst werden. Ein gutes Geschäft für die Läden.