- Am 1. Januar 2017 tritt das Swissness-Gesetz in Kraft. Es regelt die Anforderungen, welche Firmen erfüllen müssen, damit sie ihre Produkte mit Schweizer Symbolen, «Schweizer Produkt», «Made in Switzerland» oder Ähnlichem bewerben dürfen.
- Für die Schweizer Uhrenindustrie ist die Marke Schweiz besonders wichtig. Sie investierte darum in den letzten Monaten, um die neuen Auflagen zu erfüllen.
- Viele Lebensmittelhersteller kritisieren das neue Gesetz. Es schütze vor allem die Schweizer Landwirtschaft, nicht aber die Schweizer Qualität, sprich die Innovation, Kreativität oder die Zuverlässigkeit der Fabrikation.
Schweizerkreuz lohnt sich nicht für alle
Der Nahrungsmittelmulti Nestlé beispielsweise entschied sich, bei einigen Produkten vom Schweizerkreuz abzulassen. Auch dem Schokoladehersteller Gysi Chocolatier Suisse aus Bern-Bümpliz bringt das neue Gesetz nichts. Denn dieses basiert allein darauf, dass verarbeitete Schweizer Lebensmittel zu 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen hergestellt werden. Und dies macht Gysi bereits jetzt so. Doch die ausländischen Kunden würden sich nicht deshalb für seine Produkte entscheiden.
Es ist die handwerkliche Qualität, die den höheren Preis rechtfertigt – und nicht die Tatsache, dass wir teureren Schweizer Zucker einsetzen.
Für Gysi heisst das: Auch in Zukunft wird er einzelne Produkte mit dem Schweizerkreuz bewerben. Andere, etwa Praliné-Konfektionen für die britische Premium-Supermarktkette Waitrose, kommen ohne das Schweizerkreuz in den Handel. Unter dem Strich bedeuten die neuen Regeln für Gysi also vor allem eines: mehr administrativen Aufwand, um zu belegen, dass er die Swissness-Regeln erfüllt.
Nützen die Swissness-Regeln den Richtigen?
Gysi und andere Lebensmittel-Hersteller kritisieren, dass das Swissness-Gesetz vor allem die Schweizer Landwirtschaft schütze. Der Herkunft der Rohstoffe mache aber nur einen kleinen Teil der Swissness aus, so Firmenchef Gysi.
Wir punkten mit Innovation, Flexibilität und Kreativität. Und gerade diese Faktoren werden durch das neue Swissness-Gesetz nicht geschützt.
Die Schweizer Bauern werden mit dem neuen Gesetz aber definitiv die Zutaten für die Lebensmittelindustrie, wie Zucker oder Milchpulver, einfacher loswerden.
Uhrenindustrie braucht «Swiss Made»
Für die Uhrenindustrie ist es besonders wichtig, die sogenannte Swissness vermarkten zu können. Denn bei Luxusuhren sind Konsumentinnen und Konsumenten bereit, mehr als doppelt so viel zu bezahlen für eine Schweizer Uhr, als für eine Uhr anderer Herkunft. Das besagt eine Studie. Darum hat die Uhrenindustrie in den letzten Monaten aufgerüstet.
Um die Swissness-Bedingungen zu erfüllen, hat die Uhrenindustrie wieder vermehrt in der Schweiz investiert.
Um die Swissness-Regeln zu erfüllen, müssen die Uhren komplett in der Schweiz entwickelt werden und die Mehrheit der Teile muss aus inländischer Produktion stammen. Mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten sollen so in der Schweiz anfallen. Das ist eine Verschärfung - bisher waren es 50 Prozent.
Die neuen Regelungen sind vor allem für die Uhrenhersteller im billigeren und mittleren Segment eine Herausforderung, jene Firmen die Gehäuse, Zifferblätter und Zeiger importieren. Die Verschärfung der Regeln bedeutet, dass die Herstellungskosten steigen, weil die hierzulande produzierten Teile teurer sind. Damit sinkt die Marge der Fabrikanten. Für einige Firmen sind die neuen Regeln deshalb eine grosse Herausforderung.
Lockere Regelung im Vergleich
Im Vergleich zu den USA sind die Swissness-Regeln für die Uhrenindustrie allerdings ziemlich liberal. Dort müssen die Uhrenhersteller alle Bestandteile in den USA herstellen, sonst dürfen sie die Bezeichnung «Made in USA» nicht verwenden.