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Keine Arbeits-Mails nach Feierabend
Aus Tagesschau vom 14.06.2016.
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Wirtschaft Die Last der ständigen Erreichbarkeit

Angestellte in Frankreich sollen in der Freizeit keine E-Mails mehr beantworten müssen. Ein neues Arbeitsgesetz wird derzeit im Senat diskutiert. Schweizer Unternehmen handhaben das Thema unterschiedlich. Eine Arbeitspsychologin erklärt, wie es dabei zu Stress und Frustrationen kommen kann.

Die Debatte im französischen Senat , Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnenüber ein neues Arbeitsgesetz, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen beinhaltet auch einen Artikel, der Arbeitnehmern das Recht einräumt, nach Feierabend offline zu sein und keine E-Mails und Telefonanrufe mehr bearbeiten zu müssen.

Auswirkungen auf Familie und Freunde

Warum das Thema so aktuell ist, erklärt Arbeitspsychologin Nicola Jacobshagen von der Universität Bern. Wegen der Digitalisierung arbeite man eigentlich weiter, obwohl man den Arbeitsplatz physisch verlassen habe. «Schon die Möglichkeit, immer erreichbar zu sein, kann Stress erzeugen.»

Die Lebensbereiche wie Beruf, Familie und beispielsweise Hobbys seien nicht mehr voneinander getrennt. «Schlussendlich stimmt die vielzitierte Work-Life-Balance eventuell nicht mehr», ergänzt Jacobshagen.

Und das könne selbst dann der Fall sein, wenn tatsächlich keine Arbeit anfalle. Dann entstehe Frustration, weil erwartete Nachrichten gar nicht eintrudeln würden. «Diese Frustration kann sich dann auch auf Freunde und Familie übertragen», konstatiert die Arbeitspsychologin.

«Druck für Arbeitnehmende»

Für Pepo Hofstetter von der Gewerkschaft Unia ist klar, dass das Recht auf Unerreichbarkeit für Arbeitnehmer möglichst deutlich festgeschrieben werden sollte. Die Grenze, wann die Arbeit aufhört und die Freizeit beginnt, sollte klar markiert sein. Und der Arbeitnehmer sollte sich auf sein Recht berufen dürfen.

«Es besteht ein gewisser Druck für Arbeitnehmende, jederzeit erreichbar zu sein», sagt Hofstetter. Die Frage sei, ob man es sich leisten könne, auf Anrufe oder E-Mails in der Freizeit nicht zu reagieren – und was die Folgen davon seien. Die Freizeit sei dazu da, sich zu erholen. Auch wenn man beim Lesen der E-Mails am Strand liege – der Kopf sei dann nicht im Urlaub.

Darauf kann sich der Arbeitnehmer berufen

Aber auf welcher Basis kann ein Arbeitnehmer gegen seinen Vorgesetzten argumentieren? Arbeitspsychologin Jacobshagen verweist auf die Arbeitsverträge. «Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer existieren zwei Arbeitsverträge.

Zum einen der juristische Arbeitsvertrag, in dem enthalten ist, wie oft der Arbeitnehmer eingesetzt wird. Und zum anderen gibt es den psychologischen Arbeitsvertrag, also der mündlich geschlossene Vertrag. Darin spielen beispielsweise das Leitbild des Unternehmens sowie das Mitarbeitergespräch eine Rolle und damit auch, wie und wann man erreichbar sein sollte.»

Damit es aber gar nicht erst so weit komme, «sollte man am besten den Kollegen direkt mitteilen, dass man in der Freizeit nicht erreichbar ist», sagt die Arbeitspsychologin. Das wecke nur falsche Erwartungen. Abzuklären sei aber natürlich, ob das für das Unternehmen akzeptabel ist. Auch das Leitbild des Unternehmens könne als Referenz dienen.

Arbeitgeber setzen auf freiwillige Lösungen

Die Arbeitgeberseite ist gegen eine gesetzliche Vorschrift. Es sei nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, Vorschriften zum Umgang mit E-Mails ausserhalb der Arbeitszeiten zu machen, sagt Fredy Greuter vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. Vielmehr obliege es den Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern Fragen in Abhängigkeit der jeweiligen Tätigkeiten, Funktionen, Verantwortungsbereichen, Positionen und auch der Firmenkultur zu regeln.

In Ausnahmefällen müsse vom Arbeitnehmer ein Sondereffort erwartet werden können. Dies solle aber nicht den Normalfall darstellen. «Schliesslich ist nicht zu vergessen, dass viele Arbeitnehmer auch aus eigenem Antrieb noch von zu Hause aus weiterarbeiten», sagt Greuter.

So handhaben grosse Schweizer Unternehmen das Thema

  • Swisscom-Logo.
    Legende: Swisscom Keystone

    Swisscom

    Die Swisscom hat zum Thema «Arbeit in der Freizeit» einen Leitfaden für ihre Angestellten entwickelt. In den Ferien dürfen Angestellte weder per E-Mail noch telefonisch erreichbar sein. Sie dürfen zudem ihre Handynummer nicht bekanntgeben, sondern müssen bei Abwesenheit einen Stellvertreter bestimmen. Das Unternehmen setzt aber auch auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter. So könnten Angestellte beispielsweise auch früher nach Hause und von dort noch E-Mails beantworten, wenn sie das für nötig erachten.

  • Coop-Logo.
    Legende: Coop Keystone

    Coop

    Bei Coop arbeiten 90 Prozent der Angestellten in den Bereichen Verkauf, Logistik und Produktion. Sie haben kein Geschäfts-Handy, keinen persönlichen Computer und keine geschäftliche E-Mail-Adresse. Von denjenigen, die einen Heimzugang zum Computer haben, wird nicht erwartet, dass sie ihre E-Mails in der Freizeit lesen oder beantworten. Es sei jedem selbst überlassen, wie er es handhabt.

  • Migros-Logo.
    Legende: Migros Keystone

    Migros

    Bei der Migros gibt es kein Verbot, in der Freizeit E-Mails zu bearbeiten. Die Arbeitszeiten sind sehr flexibel gestaltet, viele arbeiten auch von zuhause aus. Daher ist es schwierig, von einem Feierabend zu sprechen. Ein Migros-Mitarbeiter darf aber nicht regelmässig viele Überstunden machen. Die Migros legt Wert darauf, dass die Work-Life-Balance eingehalten wird. Kürzlich hat sie auch den dreiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub eingeführt.

  • UBS-Logo.
    Legende: UBS Keystone

    UBS

    Bei der UBS gelten die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen gilt bei der Grossbank Jahresarbeitszeit, die es Mitarbeitern erlaubt, ihre Arbeitszeiten in bestimmtem Masse flexibel einzuteilen und zu gestalten. Je nach Funktion und Führungsstufe unterscheiden sich die Aufgaben und Anforderungen innerhalb der UBS sehr stark. Die Bank hat keine Erhebungen dazu, ob Mitarbeiter nach Feierabend E-Mails beantworten,

  • Novartis-Logo.
    Legende: Novartis Keystone

    Novartis

    Bei Novartis gibt es keine explizite Regelung zum Umgang mit E-Mails ausserhalb der Arbeitszeiten. Der Pharmakonzern bietet Mitarbeitern hohe Zeitautonomie und flexible Arbeitszeitmodelle an. Dies erfordert auch Eigenverantwortung und Disziplin. Grundsätzlich werden Sitzungen wenn möglich während der Bürozeiten angesetzt. Ein generelles Verbot wäre in einem globalen Unternehmen auch nicht funktional.

Nicola Jacobshagen

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Nicola Jacobshagen
Legende: Universität Bern

Nicola Jacobshagen ist Oberassistentin der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Bern. Stress am Arbeitsplatz und im Management, ebenso wie Wertschätzung am Arbeitsplatz gehört ihren Forschungsschwerpunkten.

«Tagesschau»

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