- Rund um den Globus begannen Behörden vor einem Jahr wegen der «Panama Papers» zu ermitteln.
- Prominente aus Politik, Wirtschaft und Sport gerieten ins Viser der Ermittler. In Island brachte die Affäre den damaligen Ministerpräsidenten zu Fall.
- Es sei noch zu früh, um zu sagen, inwieweit der Skandal strafrechtliche Folgen haben werde, sagt der Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf.
- Die Enthüllung habe aber das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Thema Steueroasen geschärft, so Thelesklaf.
SRF News: Was ist aus dem Skandal geworden, den ein internationales Journalisten-Netzwerk mit den «Panama Papers» ans Licht brachte?
Daniel Thelesklaf: Es hat ein Thema an die Oberfläche gebracht, das in Fachkreisen schon lange bekannt war. Für die Expertinnen und Experten war die Enthüllung keine grosse Neuigkeit. Aber sie hat das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass man in Bezug auf die Transparenz von Gesellschaften mehr machen muss.
Für die Expertinnen und Experten war die Enthüllung keine grosse Neuigkeit.
In zahlreichen Staaten dauern die Untersuchungen zum Missbrauch von Briefkastenfirmen in Steueroasen an. Wird das Ganze strafrechtliche Konsequenzen haben?
Das wird man abwarten müssen. In einzelnen Staaten gab es bereits Bussen gegen die betroffene panamaische Anwaltskanzlei Mossack Fonseca. Dieses Unternehmen steht vor dem Ende, die Firmeninhaber wurden verhaftet. Auch in Ländern ausserhalb Panamas wurden Bussen verhängt. Sonst hat man bisher noch nicht sehr viel gesehen, aber viele Dinge sind derzeit auch noch in Auswertung.
Die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca steht vor dem Ende.
Für eine abschliessende Bilanz ist es noch zu früh. Trotzdem: Hat sich die Arbeit des Journalisten-Netzwerks gelohnt, das die «Panama Papers» ausgewertet hat?
Dieses Netzwerk hat ausgezeichnet gearbeitet. Das muss man neidlos zugestehen. Gefallen hat mir aus die klare Trennung zwischen jenen Fällen, in welchen eine öffentliche Berichterstattung angebracht war, und jenen schätzungsweise 99 Prozent der Fälle, in denen es keinen Hinweis auf eine strafbare Tätigkeit gibt. Zwar kamen viele Einzelfälle ans Licht. Verglichen mit der enormen Anzahl an Datensätzen, auf die das Netzwerk Zugriff hatte, sind es aber doch relativ wenige. Das unterstreicht die Vermutung, dass die Verwendung solcher Gesellschaften grundsätzlich legal ist. Es zeigt aber auch, dass es ein Missbrauchspotential gibt und man gegen diese Missbräuche etwas machen muss.
Das Gespräch führte Jan Baumann.