Die USA will über sämtliche Auslandskonten ihrer Bürger informiert werden – damit kein Amerikaner auf der ganzen Welt Steuern hinterziehen kann. Mit dem so genannten Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) werden Banken dazu verpflichtet, sämtliche Konten zu melden.
Die Schweiz hat dieses Fatca-Abkommen nun verabschiedet, wie es zuvor viele andere Länder bereits getan haben.
Fatca-Abkommen
Fatca ist faktisch eine automatische Datenlieferung – wenn auch ein wenig umständlicher als ein wirklich automatischer Datenaustausch: verweigert ein Kunde die Weitergabe seiner Kontodaten, so werden die gewünschten Informationen auf Anfrage hin dennoch geliefert.
Die Banken müssen nämlich den US-Steuerbehörden die Anzahl und das Gesamtvermögen der Konten unkooperativer Kunden melden. Auf dieser Basis können die Steuerbehörden dann mit einer Gruppenanfrage detaillierte Informationen zu den einzelnen Konten verlangen.
Das oben beschriebene Vorgehen beim Informationsaustausch ist das so genannte Modell zwei der Fatca-Umsetzung. Modell eins, das die grossen EU-Staaten gewählt haben, sieht einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten vor – ohne Einwilligung der Bankkunden.
Mit Fatca müssen die Schweizer Banken das Bankgeheimnis gegenüber den USA aufgeben. Mit einer Weigerung würden sie den Zugang zum US-Finanzmarkt verlieren – und somit auch das Recht, US-Kunden zu betreuen oder US-Aktien zu handeln.
Schweiz unter Druck
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Der Automatische Informationsaustausch (AIA) innerhalb der EU betrifft Angaben zu Bankdaten von EU-Bürgern, allerdings sehr begrenzt: Die Information betrifft nur Einkommen aus Zinsen – Dividenden oder Kapitalgewinne werden nicht berücksichtigt. Diese Angaben zu Zinserträgen werden von den Banken an eine zentrale Meldestelle geliefert. Der AIA soll nicht nur Erträge in die Staatskassen liefern, sondern auch abschreckend auf Steuerflüchtlinge wirken.
25 von 27 EU-Ländern sind am AIA beteiligt. Luxemburg und Österreich haben diese Praxis bisher verweigert. Das Luxemburger hat nun allerdings angekündigt, ab 2015 den AIA ebenfalls praktizieren zu wollen. Österreich hat am Dienstag ebenfalls Verhandlungen zur Lockerung des Bankgeheimnisses in Aussicht gestellt.
Allen gleichviele Informationen
Die Informationen des AIA gehen viel weniger weit als beim Fatca-Abkommen. Weil Luxemburg und Österreich über einen Austausch mit den USA verhandeln, steigt der Druck der Europäischen Union, dass diese beiden den anderen EU-Mitgliedsländern dieselben Information bieten.
Der AIA überrtrifft aber den international gültigen Standard, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD für den globalen Bankdatenaustausch festlegt. Die Schweiz fühlt sich deshalb auch nicht verpflichtet, sich an den AIA zu halten. Sie hat mit den EU-Ländern individuell verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
Gemäss OECD-Standard sind Gruppenanfragen zu Amtshilfe ohne begründeten Einzelverdacht auf Steuerbetrug möglich. Fishing Expeditions – also Anfragen ohne Nennung von Namen und Bankverbindung – bleiben ausgeschlossen.
Fatca als neuer Standard?
Im Steueramtshilfegesetz, das seit dem 1. Februar in Kraft ist, hat die Schweiz die Gruppenanfragen als neuen «Schweizer Standard» des Informationsaustausches definiert und beschlossen.
Das Fatca-Abkommen der Schweiz mit der USA könnte die OECD verleiten, gleiches Recht einzufordern. Die fünf EU-Staaten Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Grossbritannien planen bereits ein Pilotprojekt für einen gegenseitigen automatischen Informationsaustausch nach dem Fatca-Modell. Die Finanzminister haben OECD-Steuerkommissar Algirdas Semeta entsprechend informiert.
Aufgrund der EU-internen Richtlinie, die seit Anfang 2013 gilt, sind die Länder faktisch gezwungen, den EU-Partnerländern dieselben Informationen zur Verfügung zu stellen wie der USA.