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Wirtschaft Lindt siegt gegen Haribo: Den Goldbären gibt es weiterhin

Verletzt der goldige Schokoladen-Bär von Lindt & Sprüngli die Haribo-Markenrechte? An dieser Frage scheiden sich seit Jahren die juristischen Geister. Nun hat der Deutsche Bundesgerichtshof ein finales Urteil gefällt – zu Gunsten des Schweizer Unternehmens.

Darf es wirklich nur einen Goldbären geben? Darüber hatte der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden – und damit einen jahrelangen Rechtsstreit zu beenden. Konkret geht es um den Schokoladen-Teddy in Goldfolie, den Lindt & Sprüngli seit 2011 jeweils zur Weihnachtszeit auf den Markt bringt. Haribo sieht durch den goldigen Teddybären die Markenrechte an seinen berühmten Gummibärchen verletzt.

Nun machen die Bundesrichter klar: Die Markenrechte von Haribo werden durch den Lindt-Teddy nicht angetastet. Auch sei der Goldbär keine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte. «Wir begrüssen diese Entscheidung», schreibt Lindt & Sprüngli in einer ersten Stellungnahme. Für das Unternehmen sei das Urteil der obersten Instanz in Deutschland von Bedeutung. Dadurch wurde Rechtssicherheit geschaffen.

Vorinstanzen waren unterschiedlicher Meinung

Ganz anderer Meinung ist Haribo: Die Geschäftsleitung wollte den Lindt-Bären aus den Verkaufsregalen entfernen lassen. Haribo vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen und liess später die Wortmarke «Goldbären» schützen.

Die Vorinstanzen waren sich uneinig – mal hatten sie Haribo und mal Lindt Recht gegeben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgewiesen. Dagegen war Haribo in Revision zum Bundesgerichtshof gegangen.

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