- Für einen Unternehmer stellt heute die Nachfolgeregelung oft eine grosse Herausforderung dar. Ganz besonders, wenn der Besitzer stirbt ohne seinen Nachlas geregelt zu haben.
- Der Bundesrat will deshalb die Nachfolgeregelung vereinfachen und spezielle Regeln für die Vererbung von Unternehmen einführen.
- In der Vernehmlassung stossen die Vorschläge nicht nur auf Zustimmung.
Der Bundesrat will mit der neuen Regel verhindern, dass ein Unternehmen nach dem Tod der Besitzerin aus erbrechtlichen Gründen aufgeteilt werden muss.
Die vorgesehenen Neuerungen
Heute kann genau das passieren, sagt Isabelle Oehri, Juristin am Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule Luzern: «Im Extremfall, wenn der Nachfolger nicht in der Lage ist die anderen pflichtteilsberechtigten Erben auszuzahlen, muss das Unternehmen unter Umständen liquidiert werden, damit die Erbschaft aufgeteilt werden kann.»
Das revidierte Erbrecht will genau das verhindern und unter anderem den Pflichtanteil einer Erbschaft verkleinern und den Kreis der Erbberechtigten einschränken. Zusätzlich soll im Zivilgesetzbuch geregelt werden, dass ein Betrieb nach dem Tod des Besitzers von einem einzelnen Erben übernommen werden kann.
«Recht auf Integralzuweisung»
Oehri erklärt: «Zum Schutz vor der Zerstückelung von Unternehmen ist neu ein sogenanntes Recht auf Integralzuweisung vorgesehen, das heisst ein Gericht soll in Zukunft wenn keine Zuteilungsvorschrift durch den Erblasser besteht auf Antrag eines Erben das Unternehmen als ganzes zuweisen können.»
Das heisst aber nicht, dass alle anderen Erbberechtigten leer ausgehen. Sie werden finanziell entschädigt. Diese Zahlung kann allerdings bis zu fünf Jahren aufgeschoben werden um einen finanziellen Engpass zu verhindern, auch das ist neu.
Zustimmung und Ablehnung
In der Vernehmlassung stossen die Vorschläge des Bundesrates bei den Parteien mehrheitlich auf Zustimmung. Etwa bei der CVP. Für sie wird damit ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Anliegen erfüllt.
Der SP ist wichtig, dass die neue Regelung dazu beiträgt, dass im Zuge von Nachfolgeregelungen Arbeitsplätze erhalten werden.
Auf Ablehnung stösst die Vorlage dagegen bei der SVP. Sie findet, der Vorschläge gingen zulasten der Miterben, es finde eine partielle gesetzliche Enterbung statt.