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Ständerat spricht sich gegen Lohndiskriminierung aus
Aus Tagesschau vom 29.05.2018.
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Sinn von Lohnanalysen Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau abbauen – aber wie?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Ständerat behandelt am Dienstagvormittag das Gleichstellungsgesetz – ein in Politik und Wirtschaft emotional diskutiertes Thema.
  • Geht es nach dem Bundesrat, sollen Unternehmen mit über 50 Angestellten künftig eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen.
  • Firmen, die solche Analysen bereits durchführen, streichen hervor, dass damit die Lohnunterschiede tatsächlich abgebaut werden können.
  • Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist allerdings gegen eine neue Vorschrift für Unternehmen.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen die neuen Vorschriften bezüglich Lohnanalysen für Unternehmen mit 50 Angestellten oder mehr gelten. Ein Unternehmen, das bereits seit 2011 freiwillig Lohngleichheitsanalysen durchführt, ist die Bank Cler. Dazu nutzt sie das vom Bund entwickelte System Logib. Damit lasse sich eine schnelle Auswertung machen, sagt Personalfachmann Andreas Dürring, «und man sieht schnell, wo man steht und in welche Bereichen man gezielter hinschauen muss.»

Das System vergleicht Personaldaten wie Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz. Die erste Analyse bei der Bank Cler habe ergeben, dass Männer sechs Prozent mehr als Frauen verdienen – für die gleiche Arbeit. Logib hingegen toleriert maximal fünf Prozent.

Anpassungen via Bonusrunden

Gestützt auf diese Analyse habe die Bank Massnahmen ergriffen – spezifisch habe man die Lohn-Bonusrunde genutzt, um den Unterschieden entgegenzusteuern, so Dürring. Dank dieser Umverteilung habe sich der Lohnunterschied zwischen Frau und Mann auf unter vier Prozent verringert, ohne dass die Bank ihre Lohnsumme hätte erhöhen müssen.

Man zeigt damit, dass das Thema ernst genommen wird – auch intern.
Autor: Andreas DürringPersonalfachmann Bank Cler

Diesen Weg wolle die Bank weitergehen, sagt Dürring. Der Aufwand, etwa durch die Dateneingabe, lohne sich: «Man zeigt damit, dass das Thema ernst genommen wird – auch intern.» Zudem mache man sich als Arbeitgeber attraktiv. «Das ist ein Ertrag, der sich nicht konkret in Franken messen lässt. Man weiss aber, dass sich das sicher lohnt.»

Der unerklärte Lohnunterschied

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Der unerklärte Lohnunterschied bzw. unerklärte Anteil ist der durch objektive Faktoren nicht erklärbare Anteil des Lohnunterschieds. Der unerklärte Lohnunterschied zeigt, wie viel Frauen weniger verdienen im Vergleich zu Männern bei sonst vergleichbaren Eigenschaften. Das heisst: Es wird derjenige Teil des Lohnunterschieds herausgerechnet, der nicht auf strukturellen Unterschieden bezüglich Bildungsniveau, Alter, Berufswahl, beruflicher Stellung, Branchenzugehörigkeit, etc. zwischen den Geschlechtern beruht.

Arbeitgeberverband gegen Vorschriften

Faire Löhne sind auch Daniella Lützelschwab vom Schweizerischen Arbeitgeberverband SAV wichtig. Vorschriften für Unternehmen lehnt sie allerdings ab. «Wenn ein Unternehmen freiwillig sagt, ich möchte Logib machen, ist das ein freier Entscheid, den wir als richtig erachten», so Lützelschwab.

Wenn ein Unternehmen freiwillig sagt, ich möchte Logib machen, ist das ein freier Entscheid.
Autor: Daniella LützelschwabSchweizerischer Arbeitgeberverband

Beim SAV denkt man indes, dass Logib bloss eine oberflächliche Überprüfung erlaube. Viele Unternehmen hätten heute ihre eigenen Lohnanalysen, die besser seien.

Der Gesetzesentwurf sieht zwar explizit vor, dass Unternehmen auch andere Systeme anwenden können. Daran glaubt Lützelschwab aber nicht. Wenn sich Unternehmen um Bundesaufträge bemühten, dann sei Lohngleichheit schon heute eine Vorschrift. «Viele Branchen stellen aber doch fest, dass die eigenen Methoden bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht anerkannt werden», moniert sie. So seien sie am Ende gezwungen, das Modell des Bundes – also Logib – zu nehmen.

Legende:
Unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau seit 1998 Der Bund bezeichnet diesen Unterschied als diskriminierend BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG, im Auftrag des Bundesamts für Statistik
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