Der sorglose Abstecher von Ex-Banker Raoul Weil nach Italien trotz internationalen Haftbefehls könnte diverse andere UBS-Spitzenleute aus der damaligen Zeit in grosse Verlegenheit bringen. Davon ist der Wirtschaftsjournalist und Leiter der Internet-Zeitung «Inside Paradeplatz», Lukas Hässig, überzeugt.
Hässig geht davon aus, dass Weil bei einer Auslieferung an die USA mit den dortigen Behörden kooperieren wird. Etwas anderes bleibe ihm gar nicht übrig. «Und dann bleibt die Frage, was Weil über wen erzählen wird», stellt der UBS-Experte gegenüber SRF fest.
Kurer war für das Rechtliche verantwortlich
Fürchten müsste sich in diesem Zusammehang wohl vor allem Peter Kurer, wie UBS-Experte Hässig sagt: Kurer stiess im Frühling 2001 zur UBS, war dann bis 2008 für alles Rechtliche der Grossbank zuständig und wurde dann Präsident nach Marcel Ospel. «Und hier geht es um Rechtliches, nämlich die Frage, ob oberste UBS-Verantwortlichen aus der damaligen Zeit wissentlich US-Recht verletzt haben», so Hässig.
Noch Dutzende weitere im «goldenen Käfig»
Der frühere Vermögensverwaltungschef Weil wurde als Schweizer Staatsbürger seit vier Jahren international gesucht. Er konnte sich nur noch in der Schweiz ganz sicher fühlen. Zahlreiche andere Ex-Banker teilen das gleiche Schicksal.
Hässig schätzt deren Zahl auf 40 bis 50 und verweist auf entsprechende Anklagen. «Die Schweiz ist für sie damit zu einem goldenen Käfig geworden – mit den Ausmassen Bodensee-Genf und und Basel-Chiasso.»
Kunz: Keine Probleme für UBS, aber allenfalls für Angestellte
Für die Grossbank UBS als Institut sieht auch Wirtschaftsrechter Peter V. Kunz von der Universität Bern keine negativen Folgen durch die Festnahme und allfällige Auslieferung: Die UBS habe das Problem mit dem 780-Millionen-Dollar-Vergleich und den Datenlieferungen gelöst. «Sie ist damit – zumindest juristisch gesprochen – seit einigen Jahren fein raus», sagt Kunz auf Anfrage.
Da sich der Vergleich aber nur auf die Bank und nicht auf die Bankangestellten beziehe, könne die Festnahme Weils für letztere durchaus Probleme schaffen: «Wer in den USA angeklagt wird, muss regelmässig die Waffen strecken und kooperieren», betont Kunz. Die Verteidigungsstrategie laufe meist darauf hinaus, andere mutmassliche Beteiligte anzuschwärzen. Entsprechend müssten sich auch andere UBS-Angestellte vorsehen, wenn es soweit komme.