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Über 270 Millionen Franken Beschwerde abgewiesen: Postfinance muss mehr Eigenmittel halten

  • Die Postfinance muss ihre Eigenmittel auf Geheiss der Finanzmarktaufsicht Finma erhöhen.
  • Dabei geht es um mindestens 270 Millionen Franken.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Postfinance gegen eine entsprechende Verfügung der Finma abgewiesen.

Die Finma verfügte im Juli 2021 für die Postfinance einen Eigenmittelzuschlag. Ansonsten bestünden im Verhältnis zu den von der Postfinance eingegangenen Risiken keine ausreichenden Sicherheiten.

Die Postfinance

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Die Postfinance ist eine privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post. Im Juni 2015 stufte die Schweizerische Nationalbank als systemrelevant ein. Ende September 2017 lief die formelle Staatsgarantie aus. Eine Privatisierung lehnte das Parlament vergangenen Herbst ab.

Aufgrund des Postorganisationsgesetzes, dem die Postfinance untersteht, darf sie keine Kredite oder Hypotheken an Dritte vergeben. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht in der landesweiten Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs.

Wie hoch der Betrag ist, geht aus dem nun am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervor, weil die Zahl anonymisiert wurde. Sie liegt jedoch über 270 Millionen Franken, wie die Postfinance im aktuellen Entscheid kritisiert. So viel verlangte die Finma in einer ersten Verfügung in der gleichen Angelegenheit.

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Aus dem Archiv: «Too big to fail»-Regeln: Ein untaugliches Regelwerk?
aus Echo der Zeit vom 20.03.2023. Bild: KEYSTONE/Ennio Leanza
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Das Bundesgericht hob diese Verfügung jedoch auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Finma zurück. Grund dafür war, dass die Geschäftsleitung der Finma den Entscheid getroffen hatte. Da es sich jedoch um ein Geschäft von grosser Tragweite handelt, lag es in der Kompetenz des Verwaltungsrats, darüber zu befinden.

Rügen der Postfinance abgewiesen

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht die Rügen der Postfinance allesamt abgewiesen. Das Unternehmen kritisierte, die Berechnungsmethoden der Finma. Dafür fehle eine Rechtsgrundlage, und die Methode stehe im Widerspruch zu internationalen Standards.

Dieser Sicht folgt das Bundesverwaltungsgericht nun nicht. In einem ausführlichen Urteil beleuchtet es die verwendeten Kriterien und das Vorgehen der Finma. Die zusätzlich bereitzustellenden Eigenmittel hält es damit für rechtmässig.

SRF 4 News, 13.04.2023, 12.00 Uhr ; 

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